Region: Bremen

L 18/229 - Neuregelung der Beihilfe

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
126 supporters 126 in Bremen

Petition process is finished

126 supporters 126 in Bremen

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  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Gerichtet an den

Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Neuregelung der Bremischen Beihilfeverordnung

Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,

der Petent und die Mitzeichnerinnen und Mitzeichner dieser Petition fordern eine Neuregelung der Bremischen Beihilfeverordnung.

Ich bin Bediensteter der JVA Bremen. Nach Beendigung meiner Schullaufbahn war ich Solat auf Zeit für 12 Jahre. Ein nahtloser Übergang erfolgte zur JVA. Auf Grund dessen besitze ich keine Vorversicherungszeit für eine gesetzliche Krankenversicherung. Somit muss ich meine Aufwendungen über eine private Krankenversicherung und die Performa-Nord geltend machen.

Hierdurch entstehen meiner Meinung nach nur Nachteile gegenüber einer Person, die gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert ist.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern wird man im Bundesland Bremen beim Bemessungssatz benachteiligt bzw. schlechter gestellt.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Praxisgebühr abgeschaft. Warum wird in der Beihilfeverordnung der Eigenbehalt aufrechterhalten?

Die Bearbeitungszeit der Anträge mit mindestens 4.Wochen ist im Vergleich zu einer privaten Krankenversicherung enorm hoch. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungszeit über 9.Wochen. Ein gesetzlich Versicherter umgeht das Ganze, indem er einfach seine Versichertenkarte nutzt.

Ich als Alleinverdiener einer 4-köpfigen Familie kann es mir nicht leisten, bei ständig überwiegend durch die Kinder anfallenden Rechnungen von ca. 800€, in Vorkasse zu treten. Erfolgt dieses nicht, kommen Mahngebühren auf, die von keiner Seite erstattet werden.

Somit muss ich mir ständig Geld leihen oder die Abrechnungsstellen um Aufschub bitten. Dieses ist mühsam, zeit- und kraftraubend und vor allen Dingen wie ich finde sowohl unzumutbar als auch menschenunwürdig.

Fraglich ist hierbei ob die Beihilfeverordnung und ihre Durchführung noch zeitgemäß sind und eventuell gegen das Grundgesetz verstößt.

Somit ist die Abschaffung des Eigenbehalts und die Verkürzung der Bearbeitungszeit nötig.

suum cuique

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News

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären :

    Eingabe Nr.: L 18/229

    Gegenstand:
    Neuregelung der Beihilfe

    Begründung:
    Der Petent ist als Beamter beihilfeberechtigt. Er wendet sich gegen die seiner Auffassung nach bestehende
    Benachteiligung beihilfeberechtigter Personen gegenüber Personen, die in der gesetzlichen
    Krankenversicherung versichert sind. So sei die Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte abgeschafft worden.
    Der Eigenbehalt nach der Beihilfeverordnung bestehe fort. Die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags
    bet rage mehrere W ochen. In dieser Zeit müssten die Beträge für die privat zu zahlenden Arztrechnungen
    ausgelegt... further

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