Regione: Brema

L 18/269 - Hospizversorgung im Land Bremen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
49 Supporto 49 in Brema

La petizione è conclusa

49 Supporto 49 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft,

die Versorgung der schwerst- und sterbenskranken Menschen im Land gewinnt im Zuge der demografischen Entwicklung eine unaufhaltsame stärker werdende Bedeutung in der Gesellschaft, auf denen anspruchsberechtigte Versicherte mit einer Lebenserwartung von wenigen Wochen und Monaten gemäß §39a SGB V einen Rechtsanspruch auf stationärer Hospizversorgung.

Anspruchsberechtigte Versicherte die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge nach Satz 4 Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

Stationäre Hospize sind durch die Selbstverwaltung unter Maßgabe der Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 14.04.2010 mit mindestens acht Plätzen zu schaffen, bevor sie einen Vertrag mit den Kostenträgern abschließen können, sofern die Selbstverwaltung ein Hospiz plant.

Im Zuge der Gesetzgebung wurde jedoch ein Bedarf von je 1 Platz pro 100.000 Versicherten zu Grunde gelegt, sowie es der VDEK aus Bremen bereits schriftlich mitgeteilt hat.

Wie sich aus den vorliegenden Erkenntnissen jedoch ein stationäres Hospiz in Bremerhaven mit ~108.000 Einwohnern realisieren lässt, scheint fragwürdig und sollte durch die Politik aufgeklärt und nachverfolgt werden, damit der Rechtsanspruch auch dort auf stationäre Hospizversorgung mittelfristig für die Betroffenen aus Bremerhaven und deren Angehörigen wohnortnah mit Leben gefüllt werden kann.

Im Jahr 2010 verstarben im Land Bremen insgesamt 7510 Menschen, während allein davon bei 1893 Personen, Krebs die Todesursache war.

Im Jahr 2011 verstarben im Land Bremen 7410 Einwohner insgesamt, wobei die Zahl der an Krebs verstorbenen auf 1980 Betroffenen angestiegen ist.

Die Steigerung ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, eine Folge der demografischen Entwicklung, welche sich auch zukünftig für die Betroffenen und Einrichtungen im Land Bremen ausprägen wird.

Statt die sterbenskranken Menschen aus Bremerhaven über das Land hinaus zu verlegen wie z.B. ins Hospiz nach Falkenburg oder nach Oldenburg bei denen eine stationäre Hospizversorgung notwendig ist, müssen wohnortnahe Möglichkeiten gegeben werden die im Rahmen der Selbstverwaltung wirtschaftlich realisiert werden können.

Für die anspruchsberechtigten Versicherten die nicht hochbetagt sind, ist ein Pflegeheim auch mit einem palliativen Angebot wie z.B. die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung unter den derzeitigen Finanzierungsformen keine Alternative, da sie im Gegensatz zur stationären Hospizversorgung einen erheblichen Eigenanteil leisten müssen und die stationäre Hospizversorgung dagegen zuzahlungsfrei ist.

Die Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, mögen dieses gesellschaftliche Anliegen annehmen, nicht auch zuletzt vor dem Hintergrund das bereits vor einigen Jahren bürgerschaftliche Bemühungen in Bremerhaven für ein stationäres Hospiz versiegt sind und weiterhin für die Betroffenen und deren Angehörigen weiterhin kein Angebot vorliegt.

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Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses ( Land) Nr. 3 0 vom 19.09.2014

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den F raktionen und dem Senat zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 18/269

    Gegenstand:
    Einrichtung eines Hospizes in Bremerhaven

    Begründung:
    Der Petent setzt sich dafür ein, in Bremerhaven ein Hospiz einzurichten. Er trägt vor, die Versorgung von
    schwerst - und sterbenskranken Menschen gewinne im Zuge der demographischen Entwicklung eine immer
    größere Bedeutung. Die Versicherten hätten einen Rechtsanspruch auf eine stationäre Hospizversorgung.
    Die bei der Hospizplanung zugrunde gelegten Zahlen entsprächen nic ht dem Bedarf. Es müssten
    wohnortnahe Möglichkeiten geschaffen werden, um sterbenskranke... avanti

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