Terület: Bréma

L 18/347 - Schulen in freier Trägerschaft

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Petition zum Thema: Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft im Land Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner nachfolgenden Petition möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft im Land Bremen lenken. Ich tue dies in meinem Interesse, im Interesse der Eltern, die ich als Sprecherin vertrete und im Interesse der Allgemeinheit.

An den allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, den sogenannten Ersatzschulen, verfolgen Eltern, Schüler- und Lehrerschaft sowie die Schulträger mit Sorge die Berichterstattung um die Neufassung des Bremer Privatschulgesetzes.

Nach dem, was bisher bekannt ist, sollen im Zuge der Gesetzesnovelle die strukturellen Reformen des Bremer Schulgesetzes von 2009 umgesetzt werden und die Finanzierung auf eine neue, dann möglicherweise transparentere Grundlage gestellt werden als bisher. Gleichzeitig will man aber die finanzielle Ausstattung dieser Schulen absenken.

Mit dieser Petition wende ich mich entschieden gegen dieses Vorhaben der Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Ersatzschulen im Land Bremen. Aus der Tätigkeit als Elternvertreterin heraus bin ich gewiss, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen meinen Standpunkt teilen.

Ich bitte den Petitionsausschuss, darauf hinzuwirken, dass das Bremer Privatschulgesetz dergestalt neu gefasst wird,

  • dass der Bestand des Bremer Ersatzschulwesens geschützt und gefördert wird,

  • dass Eltern eine Ersatzschule für ihr Kind wählen können ungeachtet ihrer persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse,

  • dass die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte dort gesichert ist und

  • dass die Ersatzschulen selbst bei bildungspolitisch gewollter Weiterentwicklung der öffentlichen Schulen und in Konkurrenz zu diesen nicht indirekt benachteiligt werden.

Ich fordere, dass folgende Sachverhalte geprüft werden:

  • Ist der Gesetzgeber gehalten, die Bedürftigkeit der Ersatzschulen vor Änderung der gesetzlichen Grundlage der staatlichen Bezuschussung zu ermitteln?

  • Genießen die Schulen nach der bisherigen Bezuschussung Vertrauensschutz?

  • Liegen hinreichende Gründe vor, die verschiedenen Ersatzschulen durch ungleiche Prozentsätze für die Ermittlung der Zuschüsse anders als bisher in Konkurrenz zueinander und zu den öffentlichen Schulen zu setzen?

Die Schulen in freier Trägerschaft haben im Land Bremen eine lange Tradition. Mit ihren unterschiedlichen und hochwertigen Bildungsangeboten sind sie eine Bereicherung für Bremen und Bremerhaven. Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler engagieren sich umfangreich: pädagogisch, kulturell und gesellschaftlich-sozial.

Als grundgesetzlich geschützte Alternative zum öffentlichen Schulsystem können sie wichtiger Impulsgeber für pädagogische Entwicklungen sein.

Mehr als 6400 Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern schätzen die Wahlfreiheit, die das Ersatzschulwesen bietet, haben sie sich doch für das Angebot einer solchen Schule entschieden.

Mit dem Umfang der von ihnen geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit, dem praktischen Einsatz an den Schulen weit über das übliche Maß und den eigenen finanziellen Beiträgen zusammengenommen leisten Träger, Lehrkräfte, Beschäftigte und Eltern außergewöhnlich viel und dürfen darin nicht überfordert werden.

Seit dem sogenannten „Pisa-Schock“ haben die allgemeinbildenden Schulen, in öffentlicher genau so wie in privater Trägerschaft, enorme Anstrengungen unternommen auf dem Weg zu einem noch leistungsfähigeren Bildungssystem.

Die Bremer Politik hat dem Rechnung getragen, indem die schülerbezogenen Ausgaben wie in vielen anderen Bundesländern auch deutlich gesteigert wurden (Quelle: Statistisches Bundesamt, Bildungsausgaben, Ausgaben je Schülerin und Schüler 2011, S.10, - nachzulesen im Internet)

Die Zuschüsse an die Ersatzschulen wurden zwar jeweils jährlich angepasst, allerdings im Maß der deutlich geringeren Steigerung der Beamtenbesoldung nach A13. Diese Erhöhung wurde in einem Sonderweg der Bundesländer NRW und Bremen zuletzt für zwei Jahre ganz ausgesetzt.

Die Elternschulgelder an den Ersatzschulen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen bzw. sogar erstmalig eingeführt worden, wo vorher viele Jahre lang zu Gunsten einer noch sozialfreundlicheren Regelung von leistungsstärkeren Schulträgern darauf verzichtet werden konnte. Manche andere Gebühr oder Arbeitseinsatz wurde neu eingeführt. Diese Entwicklung ist meiner Meinung nach als Hinweis aufzufassen, dass schon die bisherigen Zuschüsse mit dem Bedarf der Ersatzschulen nicht Schritt gehalten haben.

Erhärtet wird dies durch einen Vergleich der Zuschüsse an die Ersatzschulen mit den jährlichen Schülerkosten an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Bremen, der für das Jahr 2011 mit 7100€ (eben da; S.6) angegeben wird.

Eine weitere Reduzierung der finanziellen Ausstattung der Bremer Ersatzschulen würde daher wohl unweigerlich zu zusätzlichen und unzumutbaren finanziellen Belastungen der Elternschaft führen, die keineswegs nur aus Großverdienern besteht, sowie zur Gefährdung der Arbeits- und Konkurrenzfähigkeit der Schulen insgesamt.

Gerade der soziale Anspruch der betroffenen Schulen würde eingeschränkt und die hohe pädagogische Qualität wäre in Gefahr.

Deshalb wende ich mich mit Nachdruck gegen die geplanten finanziellen Einschnitte bei den Schulen in freier Trägerschaft und fordere eine auskömmliche Finanzierung, welche die Schulen im gebotenen Maß unterstützt und schützt.

Der Bestand und die Entwicklung des Ersatzschulwesens in Bremen müssen gesichert werden, so wie es in den anderen Bundesländern üblich ist und unsere Verfassung vorsieht.

Ich möchte die Vielfalt im Bildungssystem im Land Bremen erhalten und echte Wahlfreiheit für alle Eltern.

Kirsten Jablonka

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