L 18/389 - Verfahren bei Beibehaltungsgenehmigung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen:

Die Verwaltungsverordnungen des Senators für Inneres sollen im Rahmen des Verfahrens zur Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert werden, dass der Anspruch auf die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft auch den Antragstellerinnen und Antragstellern garantiert wird, die sich zuvor von ihren Herkunftsstaatsbürgerschaften selbst ausgebürgert haben und von der Neuregelung der Optionspflicht nicht profitieren können.

Begründung der Petition:

Künftig soll für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Optionspflicht entfallen. Sie sollen sich nicht mehr zwischen ihrer deutschen und ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Auch wurde die Bremische Verwaltungspraxis bis zur endgültigen Neuregelung dahingehend angepasst. Sofern Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, könne ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Allerdings hier benachteiligt der Gesetzgeber unerklärlicherweise eine weitaus größere Gruppe: Denn nicht alle in Deutschland aufgewachsenen und vor allem geborenen Kinder ausländischer Eltern sind optionspflichtig, sondern die, die erst ab dem 1. Januar 2000 geboren worden sind beziehungsweise deren Eltern die Übergangsregelung des § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz versäumt haben.

Demnach kann Kindern ausländischer Eltern, die zum Beispiel in den Jahren 1989, 1994 oder 1999 in Deutschland geboren worden sind und hier erfolgreich ihren Schul- oder Universitätsabschluss erlangt haben und ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, nicht vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Deshalb möge der Senator für Inneres die Verwaltungsvorschriften dahingehend ändern, dass dies ermöglicht werden kann, um die bestehende Ungerechtigkeit aufzuheben. Denn wie sonst soll der Senat der Freien Hansestadt Bremen die Besserstellung und Schlechterstellung begründen können?

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 30 vom 19.09.2014

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe zuständig keitshalber dem Petitionsausschuss des
    D eutschen Bundestages zuzuleiten:

    Eingabe Nr.: L 18/389

    Gegenstand:
    Verfahren bei Beibehaltungsgenehmigungen

    Begründung:
    Der Petent regt an, das Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung dahingehend zu ändern, dass der
    Anspruch auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft auch den Antragstellerinnen und
    Antragstellern garantiert wird, die sich zuvor von ihrer Herkunftsstaatsbürgerschaft selbst
    ausgebürgert haben und von der Neuregelung der Optionspflicht nicht profitieren können.

    Die Petition betrifft den Wunsch nach einer Erweiterung des Personenkreises,... weiter

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