Regione: Brema

L 18/464 - Vereinheitlichung und ggf. Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
7 Supporto 7 in Brema

La petizione è conclusa

7 Supporto 7 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10,- € oder sogar eine Gebührenfreiheit festzulegen.

Zur Begründung:

Die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der negativen Religionsfreiheit aus Art. 4 I GG aus einer der christlichen Kirchen auszutreten, kann zur Zeit nicht von allen Bundesbürgern unter der gleichen Voraussetzung

wahrgenommen werden.

In fast allen Ländern erheben Behörden für einen Kirchenaustritt Gebühren, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe anfallen.

In den einzelnen Ländern gelten folgende Gebühren:

in Baden-Württemberg zwischen 10 und 60 €

in Bayern 31 €

in Berlin 30 €

in Brandenburg wird keine Gebühr erhoben

in Bremen 5 €

in Hamburg 31 €

in Hessen 25 €

in Mecklenburg-Vorpommern 10 €

in Niedersachsen 25 €

in Nordrhein-Westfalen 30 € gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006)

in Rheinland-Pfalz 20,45 €

im Saarland 32 €

in Sachsen 26 €

in Sachsen-Anhalt 25 €

in Schleswig-Holstein 20 €

in Thüringen 30 €

Somit sind einige austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnortes gegenüber anderen im Vor- (Brandenburg) oder Nachteil (stellenweise in Baden-Württemberg).

Ziel der Petition ist es, diese Ungleichbehandlung durch eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung zu beenden.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/464

    Gegenstand:
    Vereinheitlichung und gegebenenfalls Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

    Begründung:
    Der Petent regt an, dass die Bremische Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern
    eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10 Euro oder eine Gebührenfreiheit
    festlegen möge. Zur Begründung trägt er vor, die Bundesländer setzten unterschiedliche Gebühren für
    Kirchenaustritte fest. Damit würden austrittswillige Kirchenmitglieder... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora