L 19/110 - Resolution gegen TTIP, TISA und CETA

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
99 99 v Svobodné hanzovní město Brémy

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Toto je petice online der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geehrte Mitglieder der Bremischen (Stadt-)Bürgerschaft sowie des Magistrats Bremerhaven,

die derzeit von der EU verhandelten Freihandelsabkommen sind sehr weitreichend. Auch die Kommunen und die kommunale Demokratie werden davon betroffen sein. Wir möchten die Bürgerschaft dazu auffordern, eine Resolution zu den Freihandelsabkommen TTIP (zwischen der EU und den USA), CETA (zwischen der EU und Kanada) und TiSA (zwischen der EU, den USA und zahlreichen weiteren Industrie- und Schwellenländern) zu verabschieden, und sich gegen alle Vorstöße zur Einschränkung der kommunalen Demokratie auszusprechen.

Dem schon fertig verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und an die Öffentlichkeit gelangten Positionspapieren zu TTIP ist zu entnehmen, dass die Abkommen Vorstöße beinhalten werden, die das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verletzen und dadurch Gestaltungs- und Regulierungsfreiheiten der Kommunen ohne Not und unumkehrbar einschränken. Außerdem wird die öffentliche Daseinsvorsorge noch stärker als bisher unter Liberalisierungsdruck geraten.

Konkrete Auswirkungen der Abkommen auf die kommunale Demokratie:

– Re-Kommunalisierungsverbote über sogenannte Rachet- und Stillstands-Klauseln: Diese Klauseln frieren das Niveau der Liberalisierung ein und machen es zum Vertragsbruch, einmal privatisierte Dienstleistungen wieder ausschließlich kommunal zu organisieren.

– Verbote von Beschränkungen beim Niederlassungsrecht, z.B. hinsichtlich der Zahl zugelassener Unternehmen (Quoten, Monopole, wirtschaftliche Bedarfstests), des Werts der Investition, der Menge des Outputs oder der Höhe ausländischer Kapitalbeteiligungen + Auflagen, die den Unternehmen die Wahl einer Rechtsform vorschreiben.

– Aufgrund der Klagemöglichkeit von Konzernen – auf Grundlage des Prinzips der „billigen und gerechten Behandlung“ – können kommunale Maßnahmen wie eine Mietbremse oder Vereinbarungen über Sozialchartas bei der Veräußerung städtischen Wohnungseigentums oder auch kommunale Ausgleichszahlungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser oder gemeinnützige Wohnungsgesellschaften zu Klagen vor internationalen Schiedsgerichten und zu Schadensersatzzahlungen führen. Das Recht zu subventionieren, was der Gemeinderat als gemeinwohlförderlich ansieht, steht auf dem Spiel.

– Ausschreibungspflichten bei öffentlichen Projekten werden ab bestimmten Schwellenwerten EU-USA-weit gelten. Dadurch wird es erschwert, bei Entscheidungen über den Zuschlag neben der Preishöhe ökologische und soziale Kriterien geltend zu machen und die regionale Wirtschaft zu stärken.

Diese und weitere Eingriffe in die kommunale Demokratie sind vehement abzulehnen und erfordern ein aktives Einwirken der Bürgerschaft und des Bürgermeisters und Präsident des Senats Carsten Sieling sowie seiner Vertreterin Bürgermeisterin Karoline Linnert für Bremen, sowie Oberbürgermeister Melf Grantz und Bürgermeister Paul Bödeker für Bremerhaven zur Verhinderung der geplanten Maßnahmen bei TTIP, bei CETA und TiSA.

Wir bitten die (Stadt-)Bürgerschaft (inkl. Magistrat) inständig, die Vorschläge aus der mitgesandten Musterresolution aufzugreifen und sich mit den konkreten Folgen der Abkommen für unsere Kommune(n) Bremen und Bremerhaven auseinanderzusetzen.

Die Abkommen betreffen sehr viele Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und sind so gut wie unumkehrbar. Deswegen ist eine frühzeitige Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Informationsveranstaltungen für den demokratischen Willensbildungsprozess in dieser Sache eine wesentliche Voraussetzung.

Mit besten Grüßen,

Martin Mauritz

PS: Detaillierte Informationen zur Demokratie-Gefährdungen für die Kommunen: [Link entfernt]

Und hier aufgezeigt am Fallbeispiel Hamburg:

[Link entfernt]

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PPS:

Beschlussvorlage für die Bürgerschaft „Resolution gegen TTIP, TiSA und CETA“

  1. Der Bürgerschaft der Stadt Bremen lehnt alle Vorstöße in den geplanten bi- und plurilateralen Handelsverträgen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), TiSA (Trade in Services Agreement) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ab, die das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verletzen und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden einschränken.

Der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor weiteren Liberalisierungen muss garantiert werden, indem mittels einer Positivliste aufgelistet wird, in welchen konkreten Bereichen verstärkter Wettbewerb stattfinden soll. Die kommunale Daseinsvorsorge sollte vollständig ausgeschlossen werden. Geplante Sperrklinkenklauseln, die sich als Re-Kommunalisierungsverbote auswirken und Eingriffe in die kommunale Planungshoheit – etwa durch Verbote bei Beschränkungen im Niederlassungsrecht – sind abzulehnen.

Ebenso ist abzulehnen, dass durch Klagen ausländischer Konzerne vor internationalen Schiedsgerichten Subventions- und Regulierungsentscheidungen des Gemeinderates zu Schadensersatzzahlungen für die Bürgerinnen und Bürger (auf Grund des Grundsatzes der „billigen und gerechten Behandlung“ für ausländische Unternehmen) führen können.

Auch eine erweiterte und bei niedrigen Schwellenwerten angesetzte Ausschreibungspflicht im öffentlichen Beschaffungswesen, die es immer schwieriger macht, neben Preishöhe auch ökologische und soziale Kriterien bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, sollte nicht Teil des Abkommens sein.

  1. Wegen der weitreichenden Folgen der Abkommen für alle staatlichen Ebenen müssen bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen die gewählten Parlamentarier/innen oder Spitzenverbände auf europäischer und nationaler Ebene sowie auf Länderebene und kommunaler Ebene über Verhandlungspositionen informiert und so früh einbezogen werden, dass Mitgestaltung möglich wird.

  2. Die Stadt Bremen wird ihre ablehnende Haltung zu den Einschränkungen der kommunalen Demokratie in geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen und sich in den kommunalen Spitzenverbänden dafür einsetzen, dass diese sich ebenfalls gegen derartige Vorstöße in den Handelsverträge positionieren. Sie wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den genannten Vorstößen und die Inhalte der geplanten Freihandelsabkommen TTIP, TiSA und CETA zu informieren.

Begründung:

Demokratie und Transparenz

Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden im Geheimen statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden nicht einmal die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht den demokratischen Standards. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Mit-Gestaltungsmöglichkeit gegeben ist. Daher fordern wir die Veröffentlichung aller notwendigen Verhandlungspositionen, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen über TTIP, TiSA und CETA und weiteren Abkommen dieser Art.

Investitionsschutz für Konzerne

Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze oder Verordnungen. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates massiv verletzt. Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten. Auch kommunale Subventionen, zum Beispiel für Krankenhäuser, werden angreifbar, weil private Anbieter Gleichbehandlung vor Schiedsgerichten einfordern könnten.

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen

In den Abkommen wird geregelt, welche Dienstleistungen von den Städten und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da – ab einem bestimmten Schwellenwert – Aufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie der Kommunen drastisch eingeschränkt, mit Unternehmen zusammen zu arbeiten, die hohe soziale und ökologische Standards umsetzen.

Standstill- und Ratchet-Klausel (Sperrklinkenklausel)

Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstands-) wie auch die Ratchet- (Sperrklinken-) Klausel. Die Stillstands-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Eine Dienstleistung wie etwa die Stuttgarter Wasserversorgung könnte somit nicht mehr rekommunalisiert werden.

Die Sperrklinken-Klausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden, das heißt auch in diesen Sektoren könnte dann, wenn einmal Wettbewerb zugelassen wurde, nicht mehr zu kommunalem Betrieb zurückgekehrt werden, ohne dass Klagen privater Konzernen möglich werden.

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zprávy

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 19 vom 5. Mai 2017

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L 19/110

    Gegenstand:
    Resolution gegen TTIP, TiSA und CETA

    Begründung:
    Der Petent fordert die Verabschiedung einer Resolution zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA
    und TiSA . Er begründet sein Anliegen damit, dass die Abkommen Verstöße beinhalten würden, die
    das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verletzten und dadurch Gestaltungs - und
    Regulierungsfreiheiten der Kommunen einschränkten. Die Petition wird von 99 Mitzeichnerinnen und
    Mitzeichnern unterstützt. Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2016 bereits
    einen Beschluss zu... více

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