Región: Bremen

L 19/112 - Leichtes Wahlsystem einführen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
11 Apoyo 11 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

Öffentliche Petition05.08.2016

Bürgerschaftswahl: Leichtes Wahlsystem einführen!

Die bremische Bürgerschaft möge beschließen, rechtzeitig zur nächsten Bürgerschaftswahl ein „Leichtes Wahlsystem“ mit folgenden Eckdaten einzuführen:

•der Bürger vergibt jeweils ein einziges Kreuz für die Bürgerschaft Land, Bürgerschaft Stadt, die Stadtverordnetenversammlung und die Beiräte an die jeweilige Person/Partei seiner Wahl.

•Die Parteien stellen die Listen wie bisher zur Wahl auf. Die Gesamtzahl der Stimmen ist maßgebend für die Anzahl der entsprechenden Sitze. Die Sitze werden in einem vorher festgelegten und rechtzeitig vor der Briefwahl bekannt gegebenen Verhältnis den Personen zugeordnet, nämlich 40 % an die Bewerber entsprechend ihrer Platzierung auf der Liste („von oben“) und 60 % an Einzelbewerber in der durch die jeweilige Stimmenzahl festgelegten Rangreihenfolge.

•Die Wahlunterlagen sollen so übersichtlich wie möglich gestaltet werden, und zwar mit einem Passfoto neben jedem Kandidaten, damit der Bürger die von ihm gewünschten Personen leicht und schnell auf dem Stimmzettel auffinden kann.

Begründung:

Wir brauchen ein „Leichtes Wahlsystem“ in Entsprechung zur bereits eingeführten „Leichten Sprache“. Es wäre eine echte Hilfe für Menschen,

•die nicht gut lesen und schreiben können

•die nicht so gut Deutsch können

•die Gebärdensprache sprechen.

Das betrifft ebenso ältere und alte Menschen mit altersbedingten Defiziten wie auch Jugendliche aus bildungsfernen Schichten und mit geringeren Qualifikationen.

Beim derzeitigen Wahlsystem hat offenbar eine typisch deutsche Devise Pate gestanden, die da lautet: „Warum einfach, wenn es auch umständlich geht?“. Es gibt zwei Hauptargumente für das „Panaschieren und Kumulieren“, nämlich:

1.die Abkehr vom starren Wahlsystem mit einer allein durch die Partei bestimmten Liste, um den Einfluss der Bürger auf die Zusammensetzung des Parlaments zu stärken

2.dem Bürger eine Vielfalt von Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, die bisher bei einer reinen (starren) Listenwahl nicht gegeben waren.

Ziel 1 wurde erreicht, indem vor der Zuordnung der Sitze zu Personen in einem komplizierten Verfahren das prozentuale Verhältnis von „Personenstimmen“ zu

„Listenstimmen“ ermittelt wurde. Dieses Verhältnis ändert sich mit jeder anderen Stimmenverteilung und ist vor der Wahl nicht zu kalkulieren.

Ziel 2 („Vielfalt“) ist lediglich eine „gefühlte“ Größe, die zwar beim Wahlakt voll verwirklicht ist, spätestens bei der Zuordnung der Sitze jedoch verschwindet, weil aus allen Einzelstimmen die Summe gebildet wird. Diese „Durchschnittsbildung“ nimmt dem jetzigen Verfahren alle vermeintlichen Vorteile des „Kumulierens und Panaschierens“.

Überdies wird die Anzahl der Sitze nach einem komplizierten Verfahren („Sainte Laguë/Schepers“ – Divisorverfahren mit Standardrundung) berechnet, das eher die kleinen Parteien bevorzugt.

Ziel 1 („Wählereinfluss“) lässt sich auch einfach erreichen, indem dieses Verhältnis von vornherein auf 60 zu 40 festgelegt wird – 60 % Personenstimmen und 40 % Listenstimmen. Dieses Verhältnis ist vor der Briefwahl/Wahl dem Wähler bekannt und er kann seine Stimmabgabe danach ausrichten.

Ziel 2 lässt sich im Ergebnis ebenso gut einfach erreichen, nämlich mit dem festen Verhältnis 60 zu 40 und dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt, das die kleinen Parteien nicht bevorzugt. Überhangmandate entstehen nicht.

Die Erfahrungen mit dem derzeitigen Wahlsystem aus der Bürgerschaftswahl Mai 2015 lassen den Schluss zu, dass das „Panaschieren und Kumulieren“ viele (SPD-) Wähler überfordert. Von der SPD zu anderen Parteien (hier: AfD/Linke/FDP/CDU) sind 10.500 Wähler abgewandert, zu den „Nichtwählern“ allein 8000 Wähler. Dieser Effekt ist unter anderem dem komplizierten Wahlsystem zu verdanken. Wer zum Wählen Nachhilfe benötigt, bleibt im Zweifel gleich zuhause. Die Untersuchung „Prekäre Wahlen – Bremen“ der Bertelsmann-Stiftung konstatiert einen Zusammenhang der Wahlbeteiligung mit „ der Arbeitslosigkeit, dem Niveau der formalen Bildungsabschlüsse, der durchschnittlichen Kaufkraft“. Sie stellt fest „ Das neue Wahlrecht ist nicht die Hauptursache der sinkenden und sozial ungleichen Wahlbeteiligung. “ Daraus folgt, dass es dann mindestens eine Nebenursache der sinkenden Wahlbeteiligung ist. Für ein einfaches und „Leichtes Wahlsystem“ spricht auch, dass der Anteil ungültiger Stimmen mit 3 % mehr als doppelt so hoch war wie bei früheren Bürgerschaftswahlen nach dem alten Wahlrecht (ebenso verglichen mit der Bundestagswahl 2013).

Ein Beispiel, wie Komplizierung wirkt, bietet das jüngste SPD-Mitgliedervotum mit einer Wahlbeteiligung von 55,1 %. Bei der Wahl selbst war ein einziges Kreuz zu setzen. Es gab 12 ungültige Stimmzettel von 2048 vollständig abgegebenen Wahlunterlagen. Macht rund 0,6 % Fehlerquote. An der Komplizierung „Eidesstattliche Erklärung“ (die für das Verfahren absolut notwendig war) scheitern hingegen 313 Genossen – eine Fehlerquote von 13 %. Damit haben wir eine genaue Entsprechung zur Komplizierung „Panaschieren und Kumulieren“ im derzeitigen Wahlsystem. Das mag einzelnen Kandidaten für sich selbst vorteilhaft erscheinen, insgesamt schadet es jedoch der SPD. Die braucht nämlich Einfachheit und klare Kante.

Fazit: Das „Panaschieren und Kumulieren“ gehört abgeschafft. Im „Leichten Wahlsystem“ geht es einfach zu. Der Wähler hat nur eine Stimme und legt sich damit auf einen Kandidaten einer Partei fest. Vor der Briefwahl/Wahl wird das Verhältnis von

„Listenstimmen“ zu „Personenstimmen“ einfach mit 40 zu 60 festgesetzt – um den Einfluss der Partei und der Wähler auf die Sitzverteilung ausgewogen zu gestalten.

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Noticias

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 13 vom 28.10.2016

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zuzuleiten:

    Eingabe Nr.: L 19/ 112

    Gegenstand:
    Bürgerschaftswahl: Leichtes Wahlsystem einführen

    B egründung:
    Der Petent schlägt vor, zur nächsten Bürgerschaftswahl ein vereinfachtes W ahlsystem einzuführen. Es
    sei beispielsweise eine gute Hilfe für Menschen, die nicht lesen und schreiben könnten, keine guten
    Kenntnisse der deutschen Sprache hätten oder Gebärdensprache sprächen. Die Petition wird von 11
    Mitzeichnenden unterstützt.

    Da die Petition unmittelbar die Bremische Bürgersc haft betrifft, wurde keine Stellungnahme eingeholt.
    Es empfiehlt sich,... Más.

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