Region: Bremen

L 19/144 - Novellierung des Leichengesetzes

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
27 Stödjande 27 i Bremen

Petitionen är avslutad

27 Stödjande 27 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

An den

Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Novellierung des Leichengesetzes zum Zwecke einer qualifizierten Leichenschau

Das Land Bremen will die qualifizierte Leichenschau als erstes Bundesland einführen. Dieses ist ein seit Jahren von der Politik eingefordertes Verfahren, das aber die Änderung des Leichengesetzes notwendig macht.

Ziel sei die Aufdeckung von Straftaten, wie z.B. die des „Todespflegers“ Niels H. in Delmenhorst oder die Körperverletzung an alten Menschen in der Pflege. Erreichen will man dieses durch die Entkopplung von Todesfeststellung und Leichenschau. Ein herbeigerufener Arzt soll nur noch den Tod feststellen, danach wird der Leichnam im Normalfall ins Institut für Rechtsmedizin zur qualifizierten Leichenschau transportiert. Bei ca. 8000 Sterbefällen im Land Bremen sind etwa 90% als natürlich deklariert, von denen einige unerkannte unnatürliche sind. Soll bedeuten die Personen kamen durch Fremdeinwirkung ums Leben. Um diese Fälle zu entdecken, soll in Zukunft jeder Leichnam rechtsmedizinisch kontrolliert werden. Die Kosten für den Mehraufwand sollen an die Angehörigen weitergeben werden. Um die Leistungsfähigkeit des Institutes darauf einzurichten, müsste qualifiziertes Personal eingestellt werden.

Mit dieser Petition möchte ich erreichen, dass das neue Gesetz nochmals überdacht wird. Ich möchte einen Aspekt hineinbringen, der zu wenig oder gar nicht beachtet wurde, weil die kollektive Kontrollbereitschaft in der Bevölkerung vorausgesetzt wird. Es fehlt eine Wahlmöglichkeit wie beim Organspende-Gesetz, nämlich zu Lebzeiten zu bestimmen, ob man für eine Organentnahme zur Verfügung steht. Jede Person sollte so auch entscheiden können, ob sie einer qualifizierten Leichenschau mit evtl. Obduktion im Falle eines natürlichen Todes zustimmt oder nicht. Besonders auch aus religiösen Gründen müsste es diese Wahlmöglichkeit geben.

Zu bedenken möchte ich auch geben, welche Wirkung das neue Verfahren auf Angehörige allgemein, auf pflegende Angehörige, Pflegende in Altenheimen, behandelnde Ärzte und sonstige den Verstorbenen umgebende Personen haben könnte. Es könnte einen empfindlichen Nerv all Derjenigen treffen, die sich liebevoll um Menschen bis zum Tod kümmern. Sie alle könnten sich unter Generalverdacht wähnen. Es wird zu Unsicherheit und Unverständnis führen, einen bitteren Beigeschmack auslösen. Verdächtigt mich der Staat? Zudem ist die Herausnahme der Toten aus dem Kreise der Angehörigen zum Zwecke der qualifizierten Leichenschau in einem Institut, eine starke emotionale Belastung, die man vermeiden könnte, wenn der zur Feststellung des Todes herbeigerufene Arzt, wie bisher die Leichenschau vornimmt. Der Arzt müsste durch Erfahrung und Qualifikation natürlich fähig sein für die Aufgabe, es müsste nicht obligatorisch ein Rechtsmediziner sein.

Ich bitte darum diese Kriterien zu berücksichtigen und die Gesetzesänderung nicht nur aus dem Blickwinkel von einigen Fachleuten zu betreiben. Es gilt: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Auch über den Tod hinaus.

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