Alueella: Bremen

L 19/231 - Feiertage für alle - Vergnügungsverbote aufheben

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
886 Tukeva 886 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

886 Tukeva 886 sisään Bremen

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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

Feiertage für alle - Vergnügungsverbote aufheben! Die Feiertage im Bundesland Bremen sollten für alle Menschen zur individuellen Freizeitgestaltung nutzbar sein. Ob für Gartenarbeit zu zweit, einem Besuch der Osterwiese mit der ganzen Familie oder alleine und ungestört zum lesen oder zur Religionsausübung. Durch die Vergnügungsverbote an drei Feiertagen im Jahr sind einige Freizeittätigkeiten jedoch gerade dann nicht möglich, wenn die Menschen Zeit dazu hätten. Untersagt sind nach § 6 Bremisches Feiertagsgesetz unter anderem: - Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, - Sportveranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern diese z.B. mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind, - gewerbliche Sportveranstaltungen, - sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der ernste Charakter des jeweiligen Feiertages gewahrt wird. Wir fordern das Außerkrafttreten von § 5, § 6 und § 7 des Bremischen Feiertagsgesetzes, in denen die genannten Verbote geregelt sind. Der Staat maßt sich mit diesen Einschränkungen die Entscheidung darüber an, wie seine Bürgerinnen und Bürger Feiertage begehen dürfen. Der Begriff des "ernsten Charakters" ist zudem unklar und betrifft eine erhebliche und wachsende Anzahl Menschen nicht. Viele sehnen sich nach Ablenkung, Freude und Leichtigkeit, weil bereits der Alltag mit negativen Situationen einhergeht. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2009 (1 BvR 2857/07), dass der gesetzliche Schutz der Feiertage "nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinngehalt der Sonn- und Feiertage beschränkt" sei. Die Regelung ziele "in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung aber auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung." Zwar räumt das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern die Möglichkeit ein Grundrechte einzuschränken, jedoch muss der Senat der Freien Hansestadt Bremen diese Einschränkungen nicht nutzen. Zumal es kein Argument gibt, mit dem man sie sinnhaft begründen kann. Wer ernsthaft an einem respektvollen Miteinander interessiert ist, muss die Interessen möglichst vieler Menschen berücksichtigen. Ein Besuch der Osterwiese mit der Familie, einer Demonstration mit Freunden oder einer Sport- oder Tanzveranstaltung mit dem Partner oder der Partnerin ist dabei ebenso schützenswert wie der eines Gottesdienstes. Niemand wird davon abgehalten seiner bevorzugten Tätigkeit nachzugehen, nur weil andere Menschen etwas anderes tun. Es ist nicht die Frage, ob man sich an 365 Tagen im Jahr freuen und vergnügen muss, sondern, welchen Grund es geben sollte, dies zu verbieten. Ob Besinnung und Ruhe jemandem gut tun, oder man seine Zeit lieber anders verbringen möchte, sollte jede/r für sich entscheiden dürfen. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen.

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Wenn Pferderennen in der Vahr erlaubt ist dann muss dies für andere Veranstaltungen auch gelten. Außerdem ist die Begründung mit Karfreitag veraltet. Heutzutage ist Freizeit ein wertvolles Gut und es sollte die Möglichkeit da sein diese so zu gestalten wie man möchte alle anderen können ja warten bis der Tag vorbei ist. Dann aber auch nicht vergessen Ostersonntag und Montag in die Kirche zu gehen ;-)

Es geht immer nur noch um das "ICH WILL DIES UND DAS". Ist es so schwer von allen Tagen im Jahr (365 +/-) an diesen wenigen Tagen auf etwas zu verzichten? Es stellt sich sich die Frage für wie viele aller Bremer Bürger dies Gesetz geändert werden soll und es dann vielleicht in Ihrem Leben nutzen wollen. bzw. ist überhaupt mal gefragt worden, wie viele es wünschen, das alle so bleibt wie es ist? In den letzten Jahren wird häufig von Achtsamkeit gesprochen. Nutzen wir diese Tage für unsere, aber auch für die Achtsamkeit gegenüber unseren Mitmenschen, auch ohne religiösen Anlass.

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

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