Regija: Bremen

L 19/265 - Erweiterung der Zielsetzung der Kurzzeitpflege um eine palliativ und hospizliche Versorgung

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen den Senat aufzufordern, sich aktiv für eine weiterführende Zielsetzung zur Kurzzeitpflege einzusetzen, so dass die hospizlich- und palliative Versorgung von Sterbenskranken ebenso als erklärtes Ziel der Kurzzeitpflege wird und dafür entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Bedürfnissen der Betroffenen, deren Angehörigen und den dort Beschäftigten gleichermaßen gerecht wird. Begründung: Die grundsätzliche Zielsetzung der Kurzzeitpflege basiert darauf, die häuslichen Rahmenbedingungen zu stärken bzw. zu schaffen, um eine Rückkehr in die eigene Wohnung zu ermöglichen. Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person mit und ohne Pflegegrad für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein zur Vorbereitung auf die Rückkehr in die eigene Wohnung, bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Die primären Ziele im Sinne des Gesetzgebers sind im kurativen angegliedert wie z.B. Rehabilitation und Mobilität. In Bremen hingegen verweist der Senat u.a. darauf, dass Menschen grundsätzlich die Wahl haben sollen, ob sie das Lebensende in der eigenen Häuslichkeit, einem Hospiz oder einer Kurzzeitpflege verbringen möchten und stellt die Kurzzeitpflege auch als Option für Sterbenskranke dar, ohne zu wissen wie viele Menschen tatsächlich im Rahmen der Kurzzeit-/ Verhinderungspflege in den stationären Einrichtungen versterben. Ungeachtet einer zu erwartenden Studie der Hochschule Bremen, die im Jahr 2018 durchgeführt werden soll und hierzu ggfls. Erkenntnisse liefert, scheint der Senat erkannt zu haben, dass die Zielsetzung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege um die hospizlich- palliativen Versorgung zu erweitern ist. Infolge dessen ist es eine Selbstverständlichkeit und vom Senat zu erwarten, dass dieser sich für die entsprechenden Rahmenbedingungen und der bislang kurativ ausgerichteten Zielen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege auf Bundesebene engagiert, um den Bedürfnissen der Betroffenen, deren Angehörigen und den Pflegenden in den stationären Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen. Sachlich ausreichend begründet ist diese Petition durch die vollständige Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 14.06.2018 mit der Lfd. Nr. 108/19 vom 23.05.2018.

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Novosti

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 7 vom 8. Mai 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L 19/265

    Gegenstand:
    Änderung der Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege dergestalt
    zu ändern, dass das Personal auch mit todkranken Menschen umgehen könne, ohne an die
    Belastungsgrenze zu kommen. Zur Begründung führt er aus, der Senat habe bislang darauf
    verwiesen, dass sterbenskranke Menschen Angebote der stationären Kurzzeit- und
    Verhinderungspflege nutzen könnten. Da die Zielsetzung dieses originär kurativen Angebots nicht
    auf todkranke Menschen passe, müssten dementsprechend die Rahmenbedingungen... unaprijediti

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