L 20/352 - Aufhebung der Beschränkungen in Pflegeheimen (Coronaverordnung)

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
28 28 v Svobodné hanzovní město Brémy

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Pflegeheimbewohnern ihre Grundrechte zurückgeben Seit über einem Jahr werden Menschen in Pflegeeinrichtungen isoliert. Kontakte mit der Familie sind auf das Zuwinken am Fenster oder Termin-Gespräche hinter (Plexi-) Glasscheiben in engen Besuchszeiten beschränkt. Für beide Seiten eine schmerzhafte Überforderung. Was als Schutz vor einer tödlichen Erkrankung geeignet war, ist nach der Impfung der Einrichtungen in Abwägung des Leids nicht mehr zu rechtfertigen. Wir fordern den Senat auf, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sofort das Recht zurückzugeben: - wieder im eigenen Zimmer Zeit mit der Familie oder Freunden zu verbringen, auch mit Enkeln und Urenkeln (wenn nötig, getestet oder geimpft); - die Einrichtung verlassen zu dürfen, ohne zeitliche Beschränkung, Ortsverbote und ohne erklären zu müssen, wo man hingeht; - die Einrichtung für Übernachtung oder einen Urlaub verlassen zu können, ohne befürchten zu müssen, anschließend durch eine "Sozialquarantäne" stigmatisiert und räumlich isoliert zu werden. Es ist davon auszugehen, dass das Coronavirus in immer neue Varianten noch für längere Zeit zu unserem Leben gehören wird. Die Menschen in den Pflegeeinrichtungen haben nicht unbegrenzt Zeit. Ein Jahr Quarantäne hat sie gezeichnet. Mit der Impfung sind sie vor einem tödlichen Verlauf geschützt. Jetzt hoffen und erwarten sie, dass ihnen der Senat ihr Recht auf Teilhabe, auf ein selbstbestimmtes Leben und möglichst viel Zeit mit den Menschen, die sie lieben, zurückgibt. Die bis zur Impfung aller Impfwilligen berechtigte Angst von Einrichtungsträgern vor dem Virus rechtfertigt nicht mehr, Grundrechte einzuschränken, die alle anderen Geimpften zurückerhalten. Der Schutz nicht Impfwilliger kann nicht mehr als Argument für massive Einschränkungen herangezogen. Wir fordern den Senat auf, gemeinsam mit den Trägern der Einrichtungen mit und für jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, Schutzkonzepte für zu entwickeln, die die oben genannten Rechte der Geimpften nicht länger einschränken. Dabei ist das Recht eines jeden zu achten, sich gegen eine Impfung und gegen einen besonderen Schutz zu entscheiden und die möglichen Folgen zu tragen. Für alle anderen Pflegeheimbewohner darf es keinen Stempel „geimpft und doch nicht gleichgestellt“ geben. Ihre verbliebene Lebenszeit ist begrenzt. Unterstützen Sie diese Petition um deren Qualität.

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