Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Unter dem Namen »Initiative-Lärmschutz« haben sich Bürgerinitiativen zusammengeschlossen, um sich gemeinsam gegen den oft unerträglich lauten Verkehrslärm zu wehren. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt muss in Europa Umgebungslärm regelmäßig ermittelt und durch Maßnahmen in Lärmaktionsplänen (LAP) bekämpft werden (EU-Richtlinie 2002/49/EG).
In Deutschland haben die Gemeinden zwar federführend ruhige Gebiete, optimale Verkehrsflüsse und zum Schutz ihrer Bürger z.B. vor nächtlichem LKW-Schwerlastverkehr auch Verkehrsbeschränkungen zu planen, jedoch werden diese LAP von den Straßenverkehrsbehörden oft völlig ignoriert. Das führt seit Jahren zu Wut und Resignation der von Verkehrslärm betroffenen, verzweifelten Menschen. Grund für diese Ignoranz ist, dass Deutschland es bis heute versäumt hat, die EU-Richtlinie über die Regelungen im BImSchG §§ 47 a-f und der 34. BImSchV hinaus durchgängig in nationales Recht umzusetzen.
Begründung
Bitte helft, um mit über 50.000 Unterschriften direkt auf der Petitions-Website des Deutschen Bundestages eine Debatte über Neuregelungen zum Lärmschutz zu erzwingen: http://tinyurl.com/BUENDNIS-GEGEN-LAERM Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Lärm fordert, Änderungen in folgenden Vorschriften vorzunehmen, zu denen ausgearbeitete Textvorschläge sich im Rechtsgutachten von Prof. Sommer auf den Seiten 71-76 in den Kapiteln 2.2.1 Änderungsvorschläge StVG 2.2.2 Änderungsvorschläge § 45 StVO 2.2.3 Änderungsvorschläge BImSchG 2.2.4 Änderungsvorschläge VwV-StVO und 2.2.5 Änderungsvorschläge Lärmschutz-Richtlinien-StV2007, befinden, die hier nachzulesen sind: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/laerm-klimaschutz-durch-tempo-30-staerkung-der