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Lärmgleichberechtigung für Stadt und Land - Gesetzesänderung gefordert

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Bayrischer Landtag
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Petitsiooni ei rahuldatud

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  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud 12.1.2022
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Gesetzesinitiative gefordert! Denn nach dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich.

  1. Forderung: Der Lärmschutzgrenzwert für Mischgebiete soll an den Grenzwert für die Stadt angeglichen werden (Ausnahme für Landwirtschaft/Erntemaschinen), weil diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

  2. Forderung: Bei Erteilung einer Baugenehmigung usw. darf zum Schutz von Leben und Gesundheit das Einzelobjekt nicht alleine betrachtet werden, sondern es müssen bereits bestehende Lärmbelästigungen aller Art bei der Beurteilung mit einbezogen werden.

Selgitus

Der für das Land höhere Lärmgrenzwert bedeutet längst eine enorme, nicht mehr zu rechtfertigende Schlechterstellung der Landebevölkerung gegenüber der Stadt.

Das kann nicht verfassungskonform sein. Denn es ist im Grundgesetz eine Gleichstellung aller vor Gesetz garantiert. Das ist aber mit so umfassenden Lärmgenehmigungen, wie sie derzeit erlaubt sind, nicht mehr gewährleistet. Am Wochenende und nach 6 Uhr abends wird es auch in der Stadt sehr leise.

Es ist längst wissenschaftlich, medizinisch bewiesen, dass Lärm über so einen langen Zeitraum hinweg, wie es das Baurecht auf dem Land zulässt, täglich von 6 bis 22 Uhr und von Montag bis Samstag einschließlich und über Jahrzehnte, und selbst dann, wenn der Lärm nicht als störend empfunden wird, selbst dann wird er unser Leben und unsere Gesundheit schwer beeinträchtigen, eventuell verkürzen (Herzinfarktrisiko steigt).

Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Alte oder Kranke, die gerade auf dem Land zuhause betreut werden.

Nach TA Lärm werden Baugenehmigungen, z. B. einer Kiesgrube, wie sie gerade auf dem Land, in Dorf- und Mischgebieten vorkommen, ohne Ruhezeiten von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr durchgehend genehmigt, während in reinen Wohngebieten (Stadt) die BundesimissionsschutzVerordnung für Rasenmäher und andere motorisierte Fahrzeuge/Geräte Anwendung finden kann, mit Ruhezeiten am Morgen und zur Mittagszeit usw...

Wenn Hunderte Lastwagen am Tag vorbeifahren, wird der Wert durch 16 Stunden geteilt, denn 16 Stunden darf es am Land ununterbrochen im Tagesschnitt 60 dB von nur einer Lärmquelle haben, also sehr laut sein. In der Realität gibt es aber niemals nur eine Lärmquelle, sondern viele verschiedene, die alle für sich wieder bis 60 dB genehmigt werden, zusätzlich zu denen, die gar nicht genehmigt werden müssen. Dadurch ergeben sich über viele Wochen im Jahr hinweg sehr schnell unerträgliche Lärmspitzen.

Derzeit werden nicht Lärmquellen jedweder Art zusammengerechnet (entgegen 2.4 der TA Lärm). Das führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten.

Es ist unverständlich, warum die Politik die Landbevölkerung derart im Stich lässt und benachteiligt. Das Gesetz bietet keinen ausreichenden Schutz für Leben und Gesundheit auf dem Land.

Die höheren Werte auf dem Land sind ursprünglich wegen Erntezeiten gedacht (Traktoren, Mähdrescher...) oder weil man damit rechnet, dass dieser Lärm nicht ununterbrochen andauert. Unter diesem Gesichtspunkt kann diese gesetzliche Regelung noch Bestand haben.

Aber die umfangreiche Genehmigung einer Kiesgrube oder anderer lärmintensiven Baugenehmigungen von 6 Uhr früh - 22 Uhr abends und von Montag bis einschließlich Samstag und über 20 Jahre hinweg rechtfertigt einen höheren Lärmpegel als in der Stadt nicht mehr!

Wir sprechen hier von einer genehmigten Dauerlärmbelastung und körperlichem und physischem Stress über einen normalen Arbeitstag hinaus im Zwei-Schichtbetrieb fast ununterbrochen für 20 Jahre oder mehr!

Gemäß der Regelungen der 32. Immissionsschutzverordnung darf ein Rasenmäher erst ab 7 Uhr und nur bis 20 Uhr betrieben werden! Dennoch erfolgen Genehmigungen einer Kiesgrube bereits ab 6 Uhr mit 2 Raupenfahrzeugen.

Vielleicht denkt man bei dieser gesetzlichen Schlechterstellung auch, dass auf dem Land nicht so viele wohnen und um die paar Leute ist es nicht Schade?

Aber selbst das stimmt nicht mehr. Auch auf dem Land drängt es sich inzwischen und auch in den Städten gibt es Parks und ruhige schöne öffentliche Anlagen.

Längst sind Baggerfahrzeuge und Schlepper viel lauter als ein Zug oder eine Straßenbahn.

Natürlich kann es für die Landwirtschaft keine Ruhezeiten geben, denn die Ernte muss eingefahren werden, bevor der Regen kommt. Das ist verständlich.

Aber diese gerechtfertigte Kulanz gegenüber der Landwirtschaft darf nicht dazu führen, dass die Landbevölkerung in jeder Hinsicht und bezüglich jeder Baugenehmigung schlechter gestellt wird als die Stadtbevölkerung oder Wohnsiedlungen.

Denn alle Menschen sind gleich! Und alle Menschen haben vom Ergebnis her ein Recht auf dieselben Lärmschutzhöchstgrenze.

Samstag sowie die sensiblen Morgen- und Abendstunden sollten der oft hart arbeitenden, erholungsbedürftigen Bevölkerung, den kranken, alten Menschen zur Erholung zuhause auch zur Verfügung stehen.

Wir geben zu Bedenken, dass in Notfällen das nächstgelegene kleine Krankenhaus oft bis über 17 km entfernt ist, für schwerwiegende Fälle... und wir auf dem Land daher des besonderen Schutzes des Staates bedürfen.

Reale Beispiele, kein Einzelfall:

Genehmigung einer Kiesgrube vor der Haustüre von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends, von Montag bis Samstag, für 20 Jahre, 60-70 dB und dem ständigen Nerv tötenden Piepsen bei Rückwärtsfahren. Gleichzeitig liegen die Anwohner in der Einflugschneise Erdinger Flughafen, wo im Tiefflug zur Landung angesetzt wird.

Gleichzeitig starten in der Nähe Privatflugzeuge und motorisierte Drachenflieger.

Gleichzeitig werden im Frühjahr und zu Erntezeiten neben 2 Raupenfahrzeugen und einem Lastwagen der Kiesgrube von 6 -22 Uhr über Wochen mehrere Traktoren zum Pflügen, Eggen, Sähen, Düngen, Mähen und Silieren, sowie Mähdrescher und Häcksler ununterbrochen auf und abfahren (aber die Ernte muss eingefahren werden und die Landwirtschaft war zuerst).

Quelen:

TA Lärm (relevant ist Punkt 6.1):

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

Gesundheitsschädlichkeit von Lärm:

https://www.lfu.bayern.de/laerm/laerm_allgemein/wirkung_auf_menschen/index.htm

https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkungen#gehorschaden-und-stressreaktionen

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  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    gute Nachrichten: Die Petition wird in Kürze öffentlich im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz behandelt - und Sie können die Sitzung am 17.03.2022 ab 09:15 unter einem YouTube-Livestream auf dem Kanal www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Eine genauere Uhrzeit kann leider nicht angegeben werden, da der Besprechungszeitpunkt der Petition von dem zeitlichen Verlauf der Sitzung bis dahin abhängt. Eine Videoaufzeichnung erfolgt leider nicht. Über das Ergebnis werden wir Sie noch gesondert informieren.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen UV.0263.18 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

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