Region: Niemcy

Lärmschutz - Forderung eines bundesweiten Verbots von Laubbläsern, -saugern und -pustern in Innenstädten

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
204 Wspierający 204 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

204 Wspierający 204 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… Laubbläser in Innenstädten bundesweit zu verbieten.

Uzasadnienie

Laubbläser stellen eine Lärm- und eine Umweltbelastung dar.Daher sollten diese Geräte sowohl unter Gesundheitsschutz- als auch Umweltschutzgesichtspunkten abgeschafft werden.Lärm macht krank, diese Tatsache ist hinreichend erforscht.Die Geräte sind meist benzinbetrieben und verleiten die Nutzer schon bei geringen Laubaufkommen die Geräte zu benutzen, anstatt ein Besen in die Hand zu nehmen. Das verschmutzt die Luft, die in vielen deutschen Innenstädten trotz Umweltzonen schon stark belastet ist.Das Verbot schützt nicht nur Gesundheit und Umwelt, vielmehr fördert die Nutzung von Besen auch noch die Gesundheit. So ensteht eine Win-Win-Situation.

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Aktualności

  • Pet 2-18-18-2705-009700

    Lärmschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petition fordert, die Inbetriebnahme von Laubbläsern angesichts der hiermit
    einhergehenden Umweltbelastungen und Lärmbelästigungen der Nachbarschaft
    insbesondere im Innenstadtbereich zu verbieten.
    Die Eingabe führt aus, dass die Nutzer der zumeist benzinbetriebenen Geräte
    verleitet würden, bereits bei geringem Laubaufkommen die elektrischen Geräte zu
    verwenden. Dieses führe insbesondere im Innenstadtbereich zu einem erheblichen
    Lärmaufkommen. Zudem sei die... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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