Regione: Germania

Lärmschutz im Luftverkehr - Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
617 Supporto 617 in Germania

La petizione è stata respinta

617 Supporto 617 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm umgehend novellieren, um die Lebenssituation und Lebensqualität der Flughafenanrainer durchgreifend und auf Dauer zu verbessern. Wir verlangen vom Bundestag, dass er tatsächlich und umfassend Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des Fluglärms sicherstellt und dass er seiner eigentlich selbstverständlichen Pflicht nach Art. 2 Grundgesetz nachkommt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen.

Motivazioni:

2015 entstand durch die NORAH-Studie eine vertiefte Einschätzung der Fluglärmbelastung. Während der Fluglärm bisher oft nur als Belästigung eingestuft wurde, führt die NORAH-Studie den unbestreitbaren Nachweis, dass Fluglärm schwere körperliche und seelische Krankheiten auslöst.Das derzeit geltende Fluglärmgesetz schützt allerdings die Anwohner von Flughäfen völlig unzureichend vor den Gefahren des Fluglärms. Damit die geforderte Novellierung solche Unzulänglichkeiten beseitigt oder zumindest verringert, stellen wir folgende Forderungen auf:Verbindlichkeit und Einklagbarkeit, keine Regelung auf Freiwilligkeit Umfassende Festlegung von Emissionsgrenzwerten, ständige Messung der Emissionen und dauerhafte Minimierung von Luftverkehrsemissionen, auch von Feinstaub und UltrafeinstaubAusweitung des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes auf FlugplätzeStändige Veröffentlichung der FlugverkehrsemissionenSofortige Gegenmaßnahmen bei GrenzwertüberschreitungenStriktes Verbot von Nachtflügen für die Zeit der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 06UhrDeutlich spürbare Verringerung der Fluglärmbelastung, deutliche Senkung der Fluglärmgrenzen bei derEinrichtung von LärmschutzbereichenVorrangige Bewertung von Einzelschallereignissen bei der Ermittlung von LärmbelastungAnerkennung von Lärm, den Flugzeuge am Boden erzeugen, als FluglärmVerbot von Flugzeugen, deren Technik die Einhaltung der Grenzwerte nicht unter allen Bedingungen sicherstelltVorkehrungen der Flugsicherungs- und Flugzeugtechnik, die die höchstmögliche Fluglärmreduzierung sicherstellen und Verstöße verhindernPflicht zur Einhaltung aller lärmreduzierenden Flugrouten sowie aller sonstigen lärmschonenden Verfahren, bei Verstößen Verhängung von SanktionenStändiger Dialog der Flugsicherung, der Flughafen- und Luftverkehrsbetriebe mit den Flughafennachbarn auf einer Verständigungsebene, die auch für Laien zumutbar und zu bewältigen ist Deutliche Erhöhung von Geldmitteln für passiven Lärmschutz und unbürokratische WeitergabeDeutliche Ausweitung der finanziellen Entschädigung für vom Flugverkehr verursachte Nutzungseinschränkungen von Grundstücken und Außenwohnbereichen sowie Ausweitung der Entschädigungen für fluglärmbedingte Wertminderungen von ImmobilienSteuernachlässe für Fluglärmbelastungen

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Novità

  • Pet 2-18-18-962-038904 Lärmschutz im Luftverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm dahingehend
    zu novellieren, "den Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des
    Fluglärms" sicherzustellen, "die Lebenssituation und Lebensqualität der
    Flughafenanrainer durchgreifend zu verbessern" und "das Recht auf körperliche
    Unversehrtheit durchzusetzen".

    Zur Begründung der Eingabe wird insbesondere angeführt, die 2015 entstandene
    NORAH-Studie (Noise-Related Annoyance, Cognition and Health) führe den
    unbestreitbaren... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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