Regiji: Nemčija

Lärmschutz - Regelungsbedarf für den Einsatz von Luftwärmepumpen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag
276 podpornik 276 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

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Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2011
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen -dass Luftwärmepumpen generell genehmigungspflichtig und so zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf Nachbargrundstücke verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind (insbesondere tieffrequente Geräusche) -die Inhalte des bayr. Leitfadens für LWP in Deutschland verbindlich eingeführt werden -dass die aufgezählten Regelungen auch auf bereits bestehende Anlagen anzuwenden sind.

razlog

Die Nutzung von Luftwärmepumpen in Wohngebieten führt vermehrt zu Lärmbelästigungen bei Nachbarn des Betreibers. Folgende Lärmbelästigungskomponenten treten auf: - Lautstärke
- lange Laufzeiten
- bei vielen Pumpen tieffrequenter Schall. Diese Formen der Lärmbelästigung bedeuten für Betroffene eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität bis hin zu massiven gesundheitlichen Problemen. Tieffrequenter Schall kann geschlossene Fenster, Wände und Dächer ungedämpft durchdringen. Dies hat zur Folge, dass das permanente tieffrequente ?Brummen? im Wohnhaus des Nachbarn deutlich störend wahrnehmbar ist. Bei Betroffenen führt dies zu Schlafstörungen, Tinnitus, Kopf-/Gliederschmerzen, Schwindel, Herz-Kreislaufstörungen, Konzentrationsstörungen, Ohrendruck, Unsicherheits-/Angstgefühle. Bei Infraschall ist eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt.
Vielfach sind Fluktuationen (Schwebungen) wahrzunehmen. Betroffene spüren ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen(insbes. bei LWP) zu starken Belästigungen führt. Inzwischen gibt es bereits Betroffene, die aufgrund der belastenden Situation ihr Haus verlassen mussten. Wir bitten Sie daher, den Entwurf der modifizierten DIN 45680 verbindlich umzusetzen (E DIN 45680:2011-02). Die noch in der TA Lärm verankerte alte DIN 45680 reicht nicht, um die Problematik des Brummens im Nachbarhaus zu belegen. (S. Bayerischer Leitfaden) Das ?Eigenheim? soll ein Rückzugsort für Ruhe, Regeneration und Erholung darstellen. Durch das andauernde Geräusch werden die Lebensqualität und der Immobilienwert erheblich gemindert (Laufzeit der LWP im Winter zw. 18 und 24 Std.). Besonders störend sind diese LWP vor allem nachts, da die Geräusche aufgrund der ruhigen Umgebung viel stärker wahrgenommen werden. Je nach Umgebungssituation und Schallpegel der Pumpen sind diese in einem Umkreis von bis zu bzw. sogar über 30m hör- und spürbar. Aus Mangel an gesetzlichen Regelungen werden LWP derzeit nur unter der TA-Lärm bewertet. Diese ist jedoch völlig ungeeignet, um die gesamte akustische Problematik zu erfassen. Diese LWP müssen zwingend strenger bewertet werden, da sie die Umwelt durch ihre Emissionen erheblich belasten. Da keine Genehmigungspflicht und auch keine Vorschriften bestehen, können LWP derzeit überall auf dem Grundstück des Betreibers aufgestellt werden. Oft erfolgt die Installation in Richtung des Nachbarn, um den Schall eher dorthin abzuleiten, damit der Betreiber selbst nicht gestört wird. Durch entsprechende Regelungen des Deutschen Bundestages und Einführung einer Genehmigungspflicht dieser Anlagen würde geschädigten Nachbarn -eine langwierige und schwierige Beweispflicht
-die Durchführung von teuren Akkustikmessungen + Gutachten -und letztendlich zivilrechtliche Auseinandersetzungen erspart bleiben - ganz zu schweigen von zerrütteten nachbarschaftlichen Beziehungen.

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novice

  • Timo MüllerLärmschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
    und Reaktorsicherheit – zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird im Interesse eines verbesserten Lärmschutzes die
    Genehmigungspflicht von Luft-Wärme-Pumpen gefordert.
    Insbesondere in Wohngebieten führe die Nutzung von Luft-Wärme-Pumpen zu
    Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft, obgleich die oftmals tieffrequenten
    Geräusche dieser Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar wären.
    Da insbesondere der tieffrequente Schall durch geschlossene Fenster und Wände
    ungedämmt hindurchdringen könne und bei den Betroffenen eine starke
    Beeinträchtigung... naprej

razprava

LWP machen Bürger krank. Man kann sich gegen diesen Lärm nicht wehren, man kann diese LWP nicht abschalten, sie stehen in Nachbars Garten. Der Nachbar, das ist deutlich zu beobachten, stellt die LWP immer möglichst weit weg vom eigenen Haus, möchte gerne selber vor diesem Lärm geschützt werden. Man ist diesen LWP ausgeliefert und sie machen nachweislich krank, arbeitsunfähig

Bei uns in der Straße sind 3 laute LWP, die unseres Nachbar lärmt frontal auf unsere Hausfront zu, der Lärm übersteigt die zulässigen Grenzwerte, aber das Landratsamt schränkt die Lärmbelastung erst ab 22 - 04 Uhr ein, alles Andere ist offiziell zu ertragen, genauso die Nachbarn, in deren Augen wir auch noch die BÖSEN sind, ein Recht auf Menschenrechte scheint sie nicht zu geben, krankmachend und zermürbend macht dieser Krach, und selbst die Kinder müssen das ertragen, es ist wie eine Folter. Immer dieser brummende Schall und Schlaflosigkeit liegt an der Tagesordnung. Die Betreiber fragen sich dann noch warum ihre Kinder nicht schlafen können !!!, Wir fordern ein Baurecht für LWP und niedrigere Grenzwerte, nicht nur in den Nachtstunden.

Pomagajte okrepiti sodelovanje državljanov. Želimo, da bi bili vaši pomisleki slišani in hkrati ostali neodvisni.

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