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Laut gegen Fluglärm - Petition an den Bundestag für Verminderung des Fluglärms

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Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
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Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das von den hessischen Behörden prognostizierte alarmierende Lärmszenario für die Region Rhein-Main und letztendlich auch für andere deutsche Ballungszentren mit erheblichem Fluglärm abzuwenden:

  1. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung werden über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Umweltbundesamt zu einer Neubewertung und Verlegung der Flugrouten für den Flughafen Frankfurt/Main aufgefordert, um lebensfeindliche Belastungen durch Fluglärm in besonders belasteten (Groß-)Städten in Rhein-Main zu vermeiden. Nach vorrangiger Berücksichtigung der Flugsicherheit sind die Routen gemäß §29b des Luftverkehrsgesetzes nach der geringstmöglichen Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen. Der Schutz der stark betroffenen Wohnbevölkerung hat besonderes Gewicht und geht vor Leistungsmaximierung. Um Routenbündelungen oder Lärmteppiche über dichtbesiedelten Gebieten - wie derzeit gegeben - zu vermeiden, sind gekrümmte/segmentierte Anflüge über weniger dicht besiedelten Gebieten zu nutzen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung setzt sich dafür ein, auch weitere Forschungsergebnisse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zu Entlastung der betroffenen Bevölkerung zeitnah im praktischen Flugbetrieb zu testen und einzuführen.
  2. Der Flugbetrieb muss so organisiert werden, dass die Nacht- und Tagschutzzonen vor dichtbesiedelten Ballungszentren enden und dadurch die Anzahl durch Fluglärm hochbelasteter Bürgerinnen und Bürger minimiert wird. Durch ein intelligentes Flugverkehrsmanagement werden Verkehrsbewegungen über dicht besiedelte Wohngebiete vermieden oder begrenzt, so dass hier die Dauerschallpegel nicht mehr erreicht werden, die das Ausweisen von "Schutzzonen" nach dem Fluglärmgesetz erforderlich machen. Verbindliche Lärmobergrenzen zum Schutz der Anwohner sind dafür festzulegen, Doppelbeschallungen von Wohngebieten zu vermeiden. Städte und Gemeinden müssen soweit geschützt werden, dass die Lebensqualität erhalten und der Ausbau von Schulen und Kitas erlaubt bleibt, ohne Ausnahmegenehmigungen einholen zu müssen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen das nicht ermöglichen, sind die Flugbewegungen entsprechend zu begrenzen. Verbindliche rechtliche Vorgaben sind hierfür auf Bundesebene gesetzlich zu regeln, die Einflussmöglichkeiten von Städten und Gemeinden über die Fluglärmkommissionen zu stärken.
  3. Das vorläufig angeordnete und von den Beteiligten im Rahmen des Mediationsverfahrens versprochene Nachtflugverbot wird beibehalten. Dem besonderen Schutzbedürfnis betroffener Menschen in der gesetzlichen Nacht von 22 – 6 Uhr ist Rechnung zu tragen.
  4. Dem Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen kann nur dann nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im erforderlichen Umfang Rechnung getragen werden, wenn der Regelungsbereich des Gesetzes den Luftverkehr nicht mehr ausschließt. Lärmaktions- und Luftreinhaltepläne ohne Berücksichtigung des Luftverkehrs, der im Umfeld großer internationaler Flughäfen wesentlichen Anteil an schädlichen Umwelteinwirkungen hat, sind unzureichend. Der Geltungsbereich des BImSchG ist entsprechend zu erweitern, auch im Sinne der angemessenen Berücksichtigung der gültigen Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlamentes. Die betroffenen Gemeinden brauchen eine rechtliche Grundlage, auch auf den Flugverkehr mit seinen Emissionen für die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen zu können. (Groß-)Stadtentwicklung muss möglich bleiben.
  5. Belohnungssysteme für leise und die Wohnbevölkerung schonende An- und Abflüge sind verbindlich einzuführen, wie auch Sanktionen für diejenigen, die entgegen der Vorgabe des Luftverkehrsgesetzes die Wohnbevölkerung über Gebühr durch Lärm belästigen (Beispiel: zu frühes Ausfahren des Fahrwerks). Ein Monitoring / Controlling wird dazu entwickelt und eingeführt. Dafür auf europäischer Ebene erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen sind zu initiieren bzw. einzufordern.
  6. Wertverluste von Immobilien, bedingt durch erheblichen Fluglärm, sind durch den Flughafenbetreiber als Verursacher auszugleichen. Eine verbindliche rechtliche Grundlage ist hierfür zu schaffen.
  7. Sofern Zuständigkeiten auf Landesebene gegeben sind, wird um Weitergabe nach dort gebeten.

Priežastis

Der neuerliche Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main und die damit verbundenen Änderungen der Flugrouten sowie der geplanten Zunahme der Flugbewegungen führen für die Bürgerinnen und Bürger zu regional extremen Auswirkungen. Beispiel Offenbach am Main: Bei der vorherrschenden Betriebsrichtung West wird der gesamte Anflug über zwei voneinander betrieblich unabhängige Routen über dem Stadtgebiet abgewickelt. Über Wohngebiete, mit mindestens 80.000 allein in Offenbach unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die durch das „Zusammenspiel“ des Anfluges auf die bisherige und neue Landebahn unter einem akustischen Lärmteppich leiden und durch einen tatsächlichen Dauerschallpegel ohne Lärmpausen immer stärker belastet werden. Die Stadt wird mittlerweile täglich von 700 ! Maschinen in einer Höhe von 700 bis 1100 m überflogen. Eine Situation, in dieser Dimension einmalig in Deutschland. Die Flugbewegungen rund um den Flughafen sollen zudem von derzeit ca. 500.000 pro Jahr auf über 700.000 im Jahr steigen, das sind dann statt ungefähr 80 „Schallereignisse“ mehr als 120 pro Stunde. Nach den vorliegenden Prognosen werden auf Grundlage des bestehenden Betriebssystems des Flughafens weite Siedlungsbereiche des Rhein-Main-Gebietes noch stärker durch Fluglärm belastet. Die Lebensqualität und Gesundheit der Betroffenen werden weit über das Zumutbare hinaus beeinträchtigt. Der Wertverlust der Immobilien ist erheblich. In Offenbach dürfen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen in ca. 80 % des Stadtgebietes grundsätzlich nicht mehr errichtet und Baugebiete nicht mehr ausgewiesen werden. Und dies obwohl das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gerade für Offenbach für die nächsten Jahrzehnte die höchsten Anteile an junger Bevölkerung in Hessen, verbunden mit einer hohen Geburtenrate, prognostiziert (Quelle: Berechnung Hessen Agentur). Übermäßiger Lärm durch rücksichtsloses Flughafenwachstum zerstört soziale Strukturen sowie das Stadtleben in Offenbach und weiteren Kommunen. Die daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen / Kosten der dadurch geförderten sozialen Spaltung wurden bei den getroffenen Entscheidungen offensichtlich ignoriert. Stadtentwicklung statt Vertreibung: Die Region Rhein-Main braucht zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeiten, auch für die Kinder!

Das bisherige weitgehend statische, auf Bündelung ausgelegte An-und Abflugverfahren ist nicht in der Lage, unzumutbare Lärmbelastungen zu verhindern. Es genügt nicht den Anforderungen des § 29b des Luftverkehrsgesetzes nach geringstmöglicher Lärmbelastung der Bevölkerung bei der Festlegung der Flugrouten. Vorgeschlagene aktive Lärmschutzmaßnahmen zur Entlastung sind laut Fraport AG und Flugsicherung möglich und „ICAO-konform“, liegen aber den zukünftigen Planungen nicht zu Grunde. So könnten die dicht besiedelten und bereits jetzt unzumutbar durch Fluglärm beschallten Wohngebiete umflogen werden zu Lasten weniger stark besiedelter Bereiche.

Die Region braucht aktiven Lärmschutz durch ein flexibles, intelligentes Flugverkehrsmanagement statt einer Lärmbündelung über großflächige Wohngebiete. Betriebswirtschaftliche Ziele des Flughafenbetreibers und seiner Aktionäre müssen im Einklang stehen mit den Grundbedürfnis nach Lebensqualität in der Region. Lebensqualität ist für die Zukunft der Großstadt Offenbach und der Region Rhein-Main insgesamt ein wichtiges Gut. Eine Begrenzung des Fluglärms zu Gunsten hochbelasteter Bürgerinnen und Bürger ist dazu unverzichtbar. Damit dies erfolgt, braucht es entsprechende verbindliche Regelungen auf der Bundesebene, damit Entlastungen vor Ort tatsächlich wirksam werden.

Dr. Hans R. Diefenbach, Waltraud Falkenberg, Professor Dr. Ansgar Klimke, Andreas Leonhardt, Uli Mertens, Amtsgerichtspräsident i.R. Wilhelm Uhl, Frank Weber, Katja Werner

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žinios

  • Liebe Mitunterzeichner,

    vielleicht wollen Sie sich ja auch hier beteiligen?
    www.openpetition.de/petition/online/trau-dich-spd
    Wir haben unterschrieben und unterstützen weiterhin alle Bemühungen zur Verringerung des Fluglärms.
    Herzliche Grüße
    Waltraud Falkenberg

  • Liebe Mitunterzeichner der Petition „Laut gegen Fluglärm“,

    vor über zwei Jahren haben Sie mit Ihrer Unterschrift für die Petition für mehr Schutz gegen Fluglärm deutlich gemacht, dass die derzeitige Fluglärmsituation für viele Anwohner im Umfeld von Großflughäfen wir hier im Rhein-Main-Gebiet eine übermäßige Belastung darstellt und eine Begrenzung von Fluglärm für die Zukunft dringend nötig ist. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses hat der Deutsche Bundestag die Petition beraten und jetzt (im September 2014) abgeschlossen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden sei. In der Begründung dazu wird u.a. die Entwicklung der rechtlichen Situation dargestellt und bewertet. Interessant die Feststellung, die Deutsche Flugsicherung habe... toliau

  • An alle Mitunterzeichner
    Unsere Petition ist nunmehr beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Pet 1-17-12-9601-040048 geführt.

    Im Zuge dessen erhielt ich das unten angehängte Schreiben. Bezugnehmend auf dieses Schreiben eine Bitte: Wer Unterschriftenlisten hochgeladen hat, möge diese doch bitte im Original an

    POT W. Falkenberg
    Bismarckstraße 123
    63065 Offenbach

    senden, damit ich diese noch nachreichen kann.

    Ich danke nochmals allen Mitunterzeichnern und hoffe auf ein für uns alle gutes Ergebnis.

    Herzliche Grüße

    Waltraud Falkenberg



    Schreiben des Büros der Vorsitzenden des Petitionsausschusses:

    Betr.: Verkehrsflughäfen und Landeplätze
    Bezug:Ihr Schreiben ohne... toliau

diskusijos

Wenn auf friedliche Demonstration, auf Petition und Hinweis auf den anhaltenden Lärmterror keine Konsequenzen folgen, Politiker nur plötzlich mit gespaltener Zunge reden, sollte dann überlegt werden, wie mehr Druck erzeugt werden kann?

Es muß bei der Grundforderung bleiben, die neue Startvbahn stillzulegen.

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