Premávka

Lebenswertes Altomünster - Tempo 30 km/h für Teilstrecke der Pipinsrieder Straße

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Bürgermeister, Gemeinderat & Landratsamt
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Zur Verbesserung der Lärmsituation, Verkehrssicherheit und zur Ordnung des Verkehrs zum Schutz von querenden Passanten, vor allem Älteren, Kinder und Radfahren im Bereich der Pipinsrieder Straße, fordern wir beginnend ab Pipinsrieder Straße 53 - Zebrastreifen - bis zum Übergang in die Herzog Georg Straße (siehe Abb. 1) für beide Fahrtrichtungen (Orts ein- und auswärts) eine Verkehrsberuhigung mittels streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h nach § 45 Abs. 1 S. 1 StVO.

Dôvody

Die Pipinsrieder Straße ist der östliche Verkehrszubringer (DAH2) nach Altomünster. Durch die in Spitzenzeiten hohe Verkehrsdichte (Orts ein- und auswärts) mit Pendlerverkehr, LKWs und landwirtschaftlichen Fahrzeugen in Verbindung mit der Parksituation, würde eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h die Verkehrssituation wesentlich entschärfen, den Lärm reduzieren und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Nachdem ohnehin im Bereich der Herzog Georg Straße bereits ein Tempolimit von 30 km/h besteht (Orts auswärts), kommt dies einer Erweiterung der bereits bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung gleich.

Die aktuelle Verkehrssituation stellt eine Gefahrenlage dar, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen eine potenziell mögliche Unfallsituation negativ beeinflussen kann (Verkehrsdichte, Parksituation). Es liegt keine unmittelbare Gefahr vor, vielmehr liegt die Befürchtung nahe, es könnten - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände – in der Zukunft Schadensfälle eintreten.

*Nach jetziger Erkenntnislage haben die bestehenden Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen überwiegend positive Wirkungen. Den vorliegenden Begleituntersuchungen zufolge, gibt es in den meisten Fällen Gewinne bei Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den Aufenthaltsqualitäten – gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig eingeschränkt.

Nach § 45 Abs. 1 S. 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h stellt eine Beschränkung in diesem Sinne dar.

Bei dem beschriebenen Straßenteilstück der Ortsdurchfahrt in Markt Altomünster handelt es sich um die Kreisstraße DAH2, deshalb sind hier neben der Straßenbaubehörden des Markt Altomünster auch das Landratsamt in Dachau betroffen. Der Markt Altomünster sollte die beschriebene Verkehrsberuhigung bei positiver Bewertung mittels streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h auf Tempo 30 km/h für die beschriebene Teilstrecke der Pipinsrieder Straße beim Landratsamt beantragen. Die Straßenbaubehörde des Landratsamtes folgt nach Prüfung und positivem Bescheid der Beantragung und ordnet dies verkehrsrechtlich mit der Aufstellung von Verkehrszeichen nach Nr. 274 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (Tempo 30) an.

Unterstützen Sie diese Petition, sie dient zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Anwohner und Verkehrsteilnehmer. Allein die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h verkürzt den notwendigen **Anhalteweg von 28m auf 13m. Dies zeigt anschaulich, welchen großen Einfluss Geschwindigkeit im Straßenverkehr in Punkto Sicherheit hat.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf, Seite 28, 4 Schlussfolgerung

**https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf, Seite 15, Abbildung 09

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správy

rozprava

In der Praxis wurden Reisezeitverluste bei Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h von bis zu 4 Sekunden je 100 Meter gemessen. An manchen Strecken traten mit Tempo 30 keine Reisezeitverluste gegenüber Tempo 50 auf, weil Störungen reduziert werden konnten.

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