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Leiden vermeiden – Jagd nur mit tierschutzgerechter Munition

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Bundesregierung
4 163 Toetav

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

  1. Algatatud 2014
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Auf der Jagd dürfen nach dem Tierschutzgesetz (§ 4, Abs. 1) Tiere nur getötet und erlegt werden, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“

Nun wird schon seit Jahren in Deutschland über die Einführung von bleifreier Munition bei der Jagdausübung diskutiert. In der Jagdpraxis ist inzwischen deutlich geworden, dass bei derzeit vorhandener und verwendeter bleifreier Jagdmunition die geforderte, tierschutzgerechte sofortige Tötungswirkung aus unterschiedlichsten Gründen häufig nicht vorhanden ist. Das wird auch deutlich an vielen der aufgeführten Bemerkungen bei den Unterzeichnern dieser Petition.

Daraus ergeben sich folgende Forderungen:

  1. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, den § 19 Bundesjagdgesetz mit Bezug auf den § 4 des Tierschutzgesetzes dahingehend anzupassen, dass neben der Mindest - Auftreffenergie und dem Mindestkaliber auch Mindestangaben zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe spezifiziert werden.

  2. Geschwindigkeit und Entfernung, ab denen die Mindestanforderungen an die Munition nicht mehr erreicht werden, sind auf den handelsüblichen Verpackung zu kennzeichnen.

  3. Etwaige Feldversuche an lebendem Wild mit zuvor nicht fachkundig auf Erfüllung der Mindestanforderungen geprüften Geschossen, sind aufgrund § 4 Tierschutzgesetz zu untersagen.

  4. Ein politisches Gebot von bleifreier Munition bei gleichzeitigem Verbot von bleihaltiger Munition ist abzulehnen, so lange nicht Mindestkriterien zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe im § 19 des Bundesjagdgesetz definiert sind

  5. In dieser Übergangszeit sollten vernünftigerweise auch in Staatsforsten bleihaltige und bleifreie Munition nebeneinander geführt werden dürfen.

  6. Es muss weiterhin gewährleistet werden, dass Wieder- und Selbstlader mit entsprechenden Geschossen, ihre Munition herstellen können.

Selgitus

Damit Jagd tierschutzgerecht ist, muss ein Schuss sofort töten. Nur so kann Wild vor möglichem Leiden bewahrt werden, und nur so lässt sich dem Anspruch unserer Gesellschaft gerecht werden.

Es geht bei dieser Petition also um die Möglichkeit und die Verpflichtung, bei der Ausübung der Jagd gemäß § 4 des Tierschutzgesetz tierschutzgerecht zu töten.

Nun berichten aber viele Jäger aus ihrer Jagdpraxis, dass Wild, das mit neuer, bleifreier Munition beschossen wird, häufig länger flüchtet und somit länger leidet. Nachsuchen fallen häufiger an und dauern länger.

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) sowie zahlreiche Schweißhundführer berichten von dieser ungenügenden Wirkung und von Tierschutzproblemen bei dem Einsatz von derzeit verwendeter bleifreier Munition. In einem Gutachten des BDB ist die Rede von „drei bis fünf mal längeren Fluchtdistanzen“.

Weitere Jäger berichten, dass beschossenes Wild trotz erheblicher Organverletzungen länger lebt und sich unnötig quält. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zudem wird das Auffinden des erlegten Wildes erheblich erschwert, da es häufig im Schuss gar nicht zeichnet und am Anschuss oft keine oder nur wenige Anschusszeichen zu finden sind.

Dipl. Forstwirt Carl Gremse, HNE Eberswalde zeigt in seinem Gutachten "Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse" auf, dass auch mit bleifreier Munition ein tierschutzgerechtes Töten möglich ist.

Dazu müssen allerdings verschiedene Kriterien, die bisher nicht im §19 des Bundesjagdgesetz definiert sind, eingehalten werden

Es geht daher nicht um bleihaltig oder bleifrei, sondern um Mindestanforderungen zur zielballistisch wirksamen Energie und Eindringtiefe jagdlicher Munition, die die Vorraussetzung eines tierschutzgerechten Tötens sind.

Fazit

Bei einem absoluten sofortigen Gebot bleifreier Munition, ohne dabei Mindestanforderungen zu seiner zielballistisch wirksamen Energie und zur Eindringtiefe zu formulieren, bleibt der Tierschutz auf der Strecke.

Umweltminister Robert Habeck (Grüne) aus Schleswig-Holstein ist zuzustimmen, wenn er über das Töten von Tieren sagt:

„Wir dürfen sie nicht über Gebühr quälen oder ihnen Leiden zufügen. Tierschutzvorschriften müssen penibel eingehalten werden."

Damit Jagd den Tierschutzansprüchen des 21. Jahrhunderts entspricht, müssen gesetzliche Vorgaben geändert werden. Das zuständige Bundesministerium BMEL ist mit seinem wissensbasierten Weg, verbindliche Kriterien zu erarbeiten, auf dem richtigen Weg.

Das BMEL wird aufgefordert diesen Weg zügig zu beschreiten, um noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorlegen zu können.

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Diese Petition entspricht genau meiner Einstellung zum Thema : Welcher unserer Jäger ist so dumm "bleifrei" generell ab-zulehnen, wenn diese Munition eine echte Alternative zu traditionellen, verbleiten Geschossen böte ? Dies ist aber aufgrund vieler Erfahrungsberichte eher widerlegt als bewiesen! Die strikte Anordnung von bleifrei in der Forst , halte ich eher für politisch motiviert . Unabhängige Zertifizierung wäre das Richtige Mittel die Abwägung zwischen Tierschutz und "Hygienegefährdung" zu definieren! Wiederladern sollten entsprechende Laborierungen zugänglich gemacht werden.

ich bin gegen jegliche Reglementierung und Vorschriften und setze auf Eigenverantwortung . Ich bin es Leid darüber zu diskutieren . Egal ob Zulassung einer Munition oder Schiessnachweis , es ist alles eine " Preisfrage " . Die Diskussion ob Bleifrei oder nicht existiert hauptsächlich in Staatsforsten und in grün/rot regierten Ministerien . Und wenn man die Kupferlegierungen und das Automatenmessing anschaut , ist es auch toxisch oder Bleihaltig . Also macht euch mal andere Gedanken welche Diskussion für unsere Natur wichtiger wären .

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd