Область : Німеччина

Leistungen bei Arbeitslosigkeit für unständig Beschäftigte

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 49 в Німеччина

Петицію було завершено

49 49 в Німеччина

Петицію було завершено

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass auch unständig Beschäftigte in der Film- und Fernsehbranche einen Anspruch auf Hilfsmaßnahmen haben, die wegen Covid-19 kein Einkommen mehr haben. Es geht um Hilfsmaßnahmen für Komparsen/Kleindarsteller und alle weiteren Filmschaffenden, die nicht in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind und nicht zu den Solo-Selbstständigen gezählt werden. Sie leben als Haupteinnahmequelle von dieser Tätigkeit, ohne die Sozialkassen zu belasten.

мотиви

Der berufliche Status hierfür lautet: unständig beschäftigt.Seit Mitte März haben notwendiger und sinnvoller Weise nahezu alle Film- und TV-Produktionen zum Kampf gegen das Corona-Virus ihre Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. einstellen müssen.Momentan befindet sich diese Beschäftigtengruppe vor einer existenziellen Bedrohung, vergleichbar zu Künstlern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen. Allerdings fallen sie qua Definition nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Sie werden nicht dieser Gruppe zugeordnet, da sie weisungsgebunden arbeiten und damit Angestellte sind. Sie sind KURZZEITIG BEFRISTETE ANGESTELLTE, jeweils für einen Tag. Für jeden Arbeitstag wird ein neuer Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Produktion geschlossen unter Angabe der Steuer-ID und der Sozialversicherungs-Nummer. Die Produktion und der Einsatzort wechseln dabei täglich. Die Anzahl dieser Beschäftigten liegt bundesweit in einer Größenordnung mehrerer größerer mittelständiger Unternehmen. Viele Komparsen, die davon leben müssen, kommen auf schätzungsweise 150-200 Drehtage im Jahr.Nach momentanem Stand bleibt den Existenzbedrohten nur die Beantragung der Grundsicherung. (d.h. Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II .), wohingegen Mitglieder der KSK die Möglichkeit hatten, einen Sofortzuschuss zu bekommen und Solo-Selbstständige ebenfalls eine Soforthilfsmaßnahme beantragen können.Diese Form der Beschäftigung als kurzzeitig befristeter Angestellter hat den Nachteil, dass selbst bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und das über mehrere Jahre kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Da auch niemand gekündigt werden muss und niemand Kurzarbeit entscheiden kann, stehen diese Beschäftigten jetzt im Regen. Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, kein sonstiger Verband kämpft für diese arbeitswilligen Menschen!· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie existenziell diese Krise überstehen, bis sie erneut durchstarten können.· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie nicht ihre Existenz verlieren.· Die Komparsen wählen diesen Weg, da jeder Einzelkämpfer ist und keiner für diese Beschäftigtengruppe kämpft.Was soll erreicht werden?Erreicht werden soll, dass sehr schnell auch unständig Beschäftigten einen Anspruch auf eine der unbürokratischen Soforthilfsmaßnahmen gewährt wird, wie für die Mitglieder der KSK und für die Solo-Selbstständigen entschieden wurde.Die Komparsen haben auf Open Petition eine Petition gestartet und dort innerhalb der Zeichnungsfrist 542 Unterschriften erreicht.

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