Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer auf ALG-II-Leistungen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
156 Ondersteunend 156 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

156 Ondersteunend 156 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nicht auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet werden.

Reden

In meinem Weiterbewilligungsantrag zu Hartz IV steht unter 3.1............nebenberufliche gemeinnützliche Tätigkeit für die (steuerfreie) Aufwandsentschädigung gezahlt wird. 1 Legen Sie in diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen vor.Erstens ist dies nicht aus Datenschutzgründen erlaubt und vieles (siehe oben) kann man nicht abrechnen. Darum möchte ein Gesetz geschaffen werden, dass wir ehrenamtlichen Betreuer unsere Aufwandsentschädigung nicht, weil wir Hartz-IV-Empfänger sind, abgeben müssen. Bisher leider praktiziert.Oft müssen sich Gerichte damit befassen und die Interpretation des Problemes ist verschieden. Ein eindeutiges Gesetz muss bitte baldigst beschlossen werden.Die Arbeit all der ehrenamtlichen Betreuer mit den 399 € einmalig in einem Jahr sollte wenigstens etwas entlohnt werden.

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Nieuws

  • Pet 4-18-11-8150-028145

    Leistungen bei Arbeitslosigkeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
    Betreuer nicht auf Arbeitslosengeld II - Leistungen angerechnet werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, ehrenamtliche Betreuer leisteten
    gute Arbeit. Nach genauer Prüfung erhielten sie nach einem Betreuungsjahr 399 Euro
    für alle Aufwendungen wie beispielsweise Besuche, Briefe oder Behördengänge. Die
    Aufwandsentschädigung sei steuerfrei, werde aber... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

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