Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αναφοράς Lesben- und Schwulenrechte in die Verfassung!
Πολιτικά δικαιώματα

Lesben- und Schwulenrechte in die Verfassung!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
102 Υποστηρικτικό 92 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

102 Υποστηρικτικό 92 σε Γερμανία

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  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
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Gleichberechtigung

Nach wie vor bietet das Grundgesetz Lesben und Schwulen keinen ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung. Man erinnere sich: Bis 1969 war Homosexualität mit einem strafrechtlichen Totalverbot belegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies mit der Begründung abgesegnet, das im Grundgesetz verankerte "Sittengesetz" erlaube es, die freie Entfaltung der Persönlichkeit einzuschränken. Bei der Verfassungsreform ist es nicht gelungen, dieses ominöse "Sittengesetz" aus dem Grundgesetz zu streichen. Auch die fortgeltende Fassung des Gleichbehandlungsgebots in Artikel 3, Absatz 3 hat bisher rechtliche Benachteiligungen von Schwulen nicht wirksam verhindert. Wesentliche Grundrechte, wie das der freien Meinungsäußerung, wurden von der

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat ein Verbot einvernehmlicher Homosexualität zwischen Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Das Grundgesetz schützt Homosexuelle also nicht einmal vor menschenrechtswidrigen Diskriminierungen.

Rechtsprechung für Schwule und ihre Organisationen eingeschränkt. So haben Kommunalbehörden mit richterlichem Segen noch in den 80er Jahren lnformationsveranstaltungen schwuler Organisationen wegen davon angeblich ausgehender Jugendgefährdung verboten. Die Rechtlosigkeit schwuler Lebensgemeinschaften besteht fort. Nach wie vor stehen weiterhin nur die heterosexuelle Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Diskriminierung anderer Lebensformen wurde beibehalten. Anstelle der notwendigen Ausweitung des Asylrechts auf Menschen, die wegen ihrer Homosexualität verfolgt werden, wurde das Grundrecht auf Asyl bereits 1993 gravierend beschnitten.

Αιτιολόγηση

Was wir wollen

Verbot der Diskriminierung aufgrund der "sexuellen Identität"

Der bisherige Gleichbehandlungsartikel konnte Lesben und Schwulen in der Vergangenheit keinen ausreichenden Schutz vor Benachteiligung gewährleisten. Die Einfügung des Kriteriums der "sexuellen Identität" soll Lesben und Schwulen endlich garantieren, was für alle anderen Bürger selbstverständlich ist: Gleiches Recht. Bislang von der Rechtsprechung noch ausdrücklich gebilligte Diskriminierungen würden unzulässig. Lesben und Schwule hätten einen einklagbaren Anspruch auf Gleichberechtigung.

Neufassung des Schutzes von Ehe, Familien und Lebensgemeinschaften

In der Frage des Zusammenlebens von Menschen hinken Grundgesetz und Familienrecht dem gesellschaftlichen Wandel längst hinterher. Unter Hinweis auf den "besonderen Schutz von Ehe und Familie" werden nichteheliche Lebensgemeinschaften weiter diskriminiert, kinderlose Ehepaare steuerrechtlich privilegiert, Alleinerziehende benachteiligt und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erheblich benachteiligt.

Der grundgesetzliche Schutz der Intimsphäre muss auf alle Lebensgemeinschaften ausgedehnt, die einseitige bevorzugte Förderung der Ehe abgebaut werden. Schwule Lebensgemeinschaften sollen die gleichen rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung ihrer Lebensform erhalten wie heterosexuelle Paare.

Auch andere Lebensformen, Singles, Alleinerziehende sowie alle übrigen Lebens- und Wohngemeinschaften sollen vor Diskriminierung geschützt werden.

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Weil ich leute Supporter bin

Artikel 3 GG ist doch ausreichend. Alle Menschen sind gleich oder sind Personen mit einer nichtheterosexuellen Orientierung keine Menschen? Persönlich bin ich wowieso der Meinung wer auf wen steht, wer mit wem was wie im Bett treibt ist Praivatsache. LGBT sollten lieber für mehr Toleranz in Ländern wie Algerien, Türkei usw. streiten, da gibt es reichlich Bedarf

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