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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Verkauf von Bundeseigentum sowohl den Käufer als auch den Kaufpreis veröffentlichen muss.
Gerekçe
Nach Auskunft der BImA kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über den Verkäufer und den letztendlichen Kaufpreis erfolgen. Da es sich bei Bundeseigentum um das Eigentum der Bürger dieses Staates handelt, müsste der Verkauf transparent gestaltet sein, damit die Bürger die Möglichkeit der Kontrolle dieser Vorgänge erhalten. Konstruiertes Beispiel für heute möglichen Missbrauch: Ein Bürgermeister wird bestochen, z. Bsp. mit einer Großspende für sein neues Rathaus. Gegenleistung ist, dass er auf das Erstzugriffsrecht der Gemeinde zugunsten des Spenders verzichtet. Kein Außenstehender kann nachvollziehen, welchen Vorteil der Erwerber aus seinem unlauteren Verhalten zieht. Das Recht der Bürger auf Transparenz müsste höher gestellt sein, als das Recht des Erwerbers auf Datenschutz.
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