Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ein generelles Linksfahrverbot für Fahrzeuge mit 80km/h Geschwindigkeitsbegrenzung soll verpflichtend sein. Nicht betroffen ist von dem Linksfahrverbot das Fahren auf dem Mittelstreifen bei 3-spurigem Ausbau der Strasse. Betroffen sind von der Regelung sollen generell Fahrzeuge mit 80 km/h Beschränkung sein, gleich ob LKW, Wohnwagen oder andere. Ausnahme ist, wenn rechts signifikant unter 80 km/h gefahren wird, z.B. im Stau.
Begründung
- Da ohnehin das Rechtsfahrgebot gilt, sollte dies auch konsequent umgesetzt und angewendet werden.
- Vor allem auf Autobahnen, auf denen mit hohem Tempo gefahren wird, ist das "Blockieren" aller Fahrbahnen durch langsame Fahrzeuge nicht nur gefährlich sondern auch unwirtschaftlich.
- Auf der rechten Spur wird in der Regel ohnehin mit der - für diese Fahrzeuge zulässigen - Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren.
Der "Gewinn" für die langsamfahrenden Fahrzeuge ist fragwürdig.
Als Rechenbeispiel (für eine Strecke von 80km):
- Gehen wir von einer zu überholenden Gesamtlänge von 25 Metern aus, dann beträgt bei einem Geschwingigkeitsunterschied von 2 km/h die Überholzeit 45 Sekunden.
- Es muss davon ausgegangen werden, daß während 80 km zurückgelegt werden, diese Art von Überholen mehrfach stattfindet. Gehen wir mal von alle 10 km aus, was 8 mal entsprechen würde. Das macht 10*45 Sekunden also 7,5 Minuten.
- Gehen wir von 12 dahinter fahrenden schnelleren Fahrzeugen aus, dann ist der Zeitverlust für diese in der Summe 90 Minuten.
- Der gewonnene Zeitvorteil für 80 km Distanz und 82 km/h anstatt 80 km/h ist etwa 90 Sekunden.
- Damit ist der Zeitverlust um den Faktor 60 höher als der Zeitgewinn.