Región: Alemania
Impuestos

Lockerung der Regelung für steuerbefreite KFZ

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
17 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

17 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Die Regelungen im Bezug auf die Nutzung eines KFZ, welches von der KFZ_Steuer befreit ist, sollen gelockert werden!

Razones.

Von der KFZ-Steuer befreite KFZ dürfen derzeit nur von dem Behinderten genutzt werden oder von einer Person, die den Behinderten fährt bzw. für Besorgungsfahrten für den Behinderten unterwegs ist! Das sollte geändert werden! Es darf nicht sein, das die Pflegeperson oder ein anderes, direktes Mitglied des gemeinsamen Haushaltes, sich strafbar macht, wenn es außerhalb dieser Fahrten das KFZ benutzen möchte! Behinderte und deren Angehörige haben in den meisten Fällen weniger Geld zur Verfügung, da sie noch nicht (wenn Kinder behindert sind) oder nicht mehr arbeiten gehen können! Wenn jetzt ein Mitglied des Haushaltes z.B.eine Besorgungsfahrt für den Behinderten unternimmt und ihm/ihr unterwegs einfällt, das er/sie ja "mal eben" noch da oder dahin fahren könnte, für sich selber und nicht für den Behinderten, dann darf man das nach geltendem Recht nicht und macht sich der Steuerhinterziehung strafbar! Oder wenn der Ehe/Lebenspartner einen Arzttermin hat, in einem anderen Ort, weil der Facharzt vllt nicht vor Ort ist, dann muß man das vor der Tür parkende Auto stehen lassen und mit dem Bus fahren, was zur Folge hat, das man weitaus länger unterwegs ist! Das darf nicht sein! Viele dieser Familien oder Lebensgemeinschaften können sich kein 2. KFZ leisten, weil ihnen die Mittel dazu fehlen! Auch wenn der Ehepartner/Lebenspartner vielleicht arbeiten geht, aber das sitzt bei den meisten nicht dran! So eine Pflegeperson möchte vielleicht zur Erholung auch mal Urlaub machen, alleine, um sich vom Alltag erholen zu können! Das geht dann aber nur mit dem Zug/Bus/Flugzeug! Wenn man dann Kinder mitnehmen möchte, oder einen Hund, dann ist das mit großem Aufwand verbunden und zuhause steht ein Auto vor der Tür, das nicht benutzt werden darf! Das muß geändert werden! Helfen Sie diesen Familien und Lebensgemeinschaften, um ein einfacheres Leben führen zu können! DANKE!

Gracias por su ayuda

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Die Steuerbefreiung ist eine KANN, keine MUSS-Leistung. Wer also das Auto "normal" benutzen möchte (also nicht nur mit dem behinderten Menschen bzw. für diesen), so kann dieser -- wie jeder Otto-Normalverbraucher -- die Steuern zahlen!

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