Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Zustellung/Übergabe einer Kündigung des Arbeitsvertrages

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass mit Zustellung/Übergabe einer Kündigung des Arbeitsvertrages die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall erlischt. Ausnahmen: Krankheiten, die eine stationäre Behandlung erfordern und bei einer Folgeerkrankung.

Begründung

Aktuelle Lage ist: ein Mitarbeiter kündigt bzw. erhält die Kündigung. Damit verliert er natürlich das Interesse an seinem Arbeitsplatz und meldet sich bis zum Vertragsende krank. Die Kosten in Form der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt der Arbeitgeber. Natürlich betrifft das vor allem Fälle in der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverträgen. Daher wäre es auch eine Möglichkeit die Petition nur auf diese Fälle zu begrenzen. Eine weitere Möglichkeit wäre, quasi als Kompromiss, noch zustehender Resturlaub und vorhandene Überstunden zu verrechnen.Durch die Ausnahmen werden die "richtigen" Kranken von den "Blau-Machern" getrennt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8002-038766 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass mit Zustellung/Übergabe einer Kündigung des
    Arbeitsvertrages die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall erlischt.
    Davon sollen nur bei Krankheiten, die eine stationäre Behandlung erfordern und bei
    einer Folgeerkrankung Ausnahmen möglich sein.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Arbeitnehmer nach
    Einreichung beziehungsweise Erhalt einer Kündigung das Interesse an ihrem
    Arbeitsplatz verlieren und sich deshalb krank melden würden,... weiter

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