Bölge : Almanya

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Destekleyici 31 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

31 Destekleyici 31 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2019
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die betroffenen Rechtsnormen (zum Beispiel § 3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) dergestalt zu ändern, dass eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit gilt.

Gerekçe

Durch die Streichung der Lohnfortzahlung (LFZ) für die ersten beiden Tage dürfte sich die Anzahl derjenigen Arbeitnehmer, die, ohne wirklich krank zu sein, für einen Tag der Arbeit fernbleiben (oftmals montags nach einem Wochenende mit ausgiebiger Freizeitgestaltung, freitags zum verlängerten Wochenende, vor dem Beginn von Schulferien, an Brückentagen, etc.) erheblich reduzieren. Ein solches System, in dem die LFZ erst ab dem dritten Tage gewährt wird existiert z.B. seit langem in Spanien und hat dort für eine stark gesunkene Krankenstand an genau diesen Tagen gesorgt. Durch Krankmeldungen ohne echte Arbeitsunfähigkeit entstehen Arbeitgebern und damit der deutschen Wirtschaft durch die Zahlung zu Unrecht in Anspruch genommener LFZ jährlich erhebliche Schäden. Über eine Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer, die z.B. ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden kann nachgedacht werden.

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