Reģions: Vācija

Lohnsteuer - Erweiterte Meldepflichten für Arbeitgeber

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit den Jahresmeldungen der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, muß die Zahl der im Beschäftigungszeitraum geleisteten Arbeitsstunden mitgeteilt werden. - und zwar für jeden Kalendermonat einzeln. Ebenso muß mitgeteilt werden, zu welchem Mindestlohnbereich der Arbeitnehmer gehört. Auf Anfrage ist jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber schrifrtlich eine Aufzeichnung auszuhändigen, wann nach Meinung des Arbeitgebers die Arbeitszeit je Arbeitstag begonnen und beendet hat.

Pamatojums

Ebenso ist - und das ist oben nicht mehr einfügbar - jeder Arbeitgeber anhand der Listen, die die Arbeitsagentur für die verschiedenen Berufe hat, in einen Beruf einzustufen.Mit den Informationen läßt sich das Unterschreiten der Mindestlöhne einfach prüfen:Bruttolohn : Arbeitsstunden = Arbeitslohn je StundeLiegt der Arbeitslohn je Stunde unter der Grenze für den jeweiligen Tarifvertrag, können die zuständigen Stellen direkt ein Bußgeld verhängen.Der Arbeitnehmer kann anhand der gemachten Angaben auch eine Überprüfung selbst vornehmen.Die Benennung je Kalendermonat einzeln führt dazu, daß die Angaben leichter überprüfbar sind - so ist es z. B. für den Arbeitnehmer möglich, in dem einen oder anderen Monat eine Stichprobenaufzeichnung durchzuführen.Ich meine, daß viele gerade im Niedriglohnbereich überhaupt froh sind, Arbeit zu haben und sich auch nicht trauen, die entsprechenden Überprüfungen vorzunehmen. So braucht es ein einfaches, schnelles, unbürokratisches Verfahren, daß das Risiko erhöht, wenn ein Arbeitgeber unterhalb der Mindestlöhne zahlt. Ebenso ist es möglich, statistische Auswertungen einzuführen, um den Anlaß für weitere Mindestlöhne zu eruieren.

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6111-040555Lohnsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert erweiterte Mitteilungspflichten der Arbeitgeber bei den Meldungen
    zur Lohnsteuer, die eine Prüfung des Unterschreitens von Mindestlöhnen
    ermöglichen.
    Konkret fordert der Petent, dass mit den Jahresmeldungen der Lohnsteuer, die der
    Arbeitgeber an das Finanzamt abführt, die Zahl der im Beschäftigungszeitraum
    geleisteten Arbeitsstunden mitgeteilt werden muss. Diese Mitteilung soll für jeden
    Kalendermonat einzeln erfolgen. Ebenso sei mitzuteilen, zu welchem
    Mindestlohnbereich der Arbeitnehmer gehöre. Außerdem... vairāk

Debates

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