Rajon : Gjermania

Lohnsteuer - Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge eine Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende beschließen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Marktwert für Dienstfahrräder nach Leasingende neu bewertet. Sie halten jetzt pauschal einen Marktwert von 40 % des Listenpreises für akzeptabel. Dies ist viel zu hoch, der pauschale Marktwert muss, wie zuvor, bei 10 % bleiben.

arsye

Erwirbt ein Mitarbeiter nach 36 Monaten sein JobRad unter dem pauschalen Marktwert von jetzt 40 %, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Alternativ kann der Mitarbeiter ein Gutachten vorlegen und damit einen geringeren Restwert nachweisen – was derzeit nicht als praktikabel erscheint. Bisher wurde von einem Marktwert in Höhe von 10 % des Listenpreises ausgegangen. Das hat zur Folge, dass nun die Differenz von 10 % zu 40 %, also 30 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden muss. Damit ist in aller Regel der Vorteil des Dienstrades zum großen Teil dahin.Mit der Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende, Erhöhung auf 40 %, macht die Finanzverwaltung den lange erkämpften Vorteil des JobRades für Mitarbeiter und Arbeitgeber weitgehend zunichte.Und das in einer Zeit, in der alle Welt von der Notwendigkeit der Umstrukturierung des Individualverkehrs spricht. DieSchlagworte sind: - Energiewende - Dieselskandal - immer größer werdende Staus Den Umstieg vom Auto aufFahrräder zu fördern ist hier ein probates Mittel als Beitrag zur Lösung der o.g. genannten Probleme. Insofern ist dasVorgehen der Finanzbehörden nicht zu verstehen.

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lajm

  • Pet 2-19-08-6111-002843 Lohnsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent wendet sich gegen die lohnsteuerliche Behandlung bestimmter
    Vertragsgestaltungen zum sogenannten (Elektro-)Fahrrad-Leasing und möchte den
    Ansatz des Restwertes von 10% des Listenpreises eines (Elektro-)Fahrrades nach
    Ablauf der 3-jährigen Leasinglaufzeit festgelegt wissen.

    Zur Begründung wird ausgeführt, der derzeitige Wert von 40% des Listenpreises sei
    viel zu hoch. Zwar könnten Mitarbeiter durch ein Gutachten auch jetzt schon
    nachweisen, dass ihr Fahrrad einen geringeren Restwert aufweise, doch sei dies
    nicht... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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