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Petition richtet sich an: Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Schlepper mit einen durch die Bauart des Antriebes (Voith und Schottel, ...) verursachten Tiefgang von mehr als 3 Metern (bis 6 Meter), sollten auf Grund ihrer hohen Manövrierfähigkeit in die Verkehrsgruppe "1" oder "Schlepper" umgestuft werden.
Dieses sollte für alle Schlepper mit Voith-Antrieb, ASD, SD und RT mit eine Tiefgang bis 6,00 Meter geändert werden.
Die Bedingungen sollten eine uneingeschränkte Antriebsanlage sein, mit der das Schiff sich auf der Stelle halten kann und eine Querfahrt möglich ist. Zudem muss der Schiffsführer eine praktische Kanalprüfung (Mitfahrt) wie die Freifahrer ablegen. Diese jedoch ohne voherige Lotsenfahrten.
Begründung
Schlepper mit einen durch die Bauart des Antriebes (Voith und Schottel, ...) verursachten Tiefgang von mehr als 3 Metern (bis 6 Meter), sollten auf Grund ihrer hohen Manövrierfähigkeit in die Verkehrsgruppe "1" umgestuft werden. Die Verkehrsgruppeneinteilung des Kanals ist für die allgemeine Schifffahrt entwickelt worden und dafür sehr durchdacht und zweckmäßig. Bei Schleppern jedoch entspricht der Tiefgang jedoch nicht den weiteren Abmassen der Schiffe und ist nur den Bauformen der Antriebe geschuldet. Schlepper können trotz ihres hohen Tiefganges besser als ein Schiff der Verkehrsgruppe 2 manövrieren und haben praktisch keine Stoppstrecke. Zudem ist es für die Lotsenbrüderschaften im Kanal eine unnötige Belastung, da diese in Stosszeiten sehr ausgelastet sind und Schlepper nur unnötigen zusätzlichen Aufwand bringt, aber sich finanziell auf Grund des gering umbauten Raumes sich nicht rechnet.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.07.2013
Sammlung endet:
06.01.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verkehr