Luftfilteranlagen an den Waltershäuser Schulen zur Coronabekämpfung

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89 73 v Waltershausen

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  4. Dialog
  5. Neúspěšný

Nach mehr als anderthalb Jahren Corona-Pandemie und mehreren teils monatelangen Schulschließungen sind die vier Schulen in der Trägerschaft der Stadt Waltershausen noch immer nicht pandemiefest ausgestattet. Kinder müssen sich lt. aktueller Verordnung des Landkreises permanent mit Masken selbst schützen und die Virenlast im Klassenzimmer soll allein durch regelmäßiges Lüften (selbst im Winter) gesenkt werden. 

Um den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, die Virenlast weiter zu senken und damit unsere Kinder und deren Lehrer zu schützen, fordern die Unterzeichner dieser Liste vom Schulträger die Anschaffung und Installation von Luftfilteranlagen (bzw. Instandsetzung vorhandener Anlagen für den Zweck der Coronavirusfilterung) oder Luftbefeuchtern für alle Klassenzimmer der Schulen in Trägerschaft der Stadt Waltershausen. Damit würde der Schulträger neben den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen seinen Teil zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und die Wahrscheinlichkeit einer Quarantäne deutlich reduzieren.

Odůvodnění

Nach mehr als anderthalb Jahren Corona-Pandemie und mehreren teils monatelangen Schulschließungen sind die vier Schulen in der Trägerschaft der Stadt Waltershausen noch immer nicht pandemiefest ausgestattet. Kinder müssen sich lt. aktueller Verordnung des Landkreises permanent mit Masken selbst schützen und die Virenlast im Klassenzimmer soll allein durch regelmäßiges Lüften (selbst im Winter) gesenkt werden. 

Um den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, die Virenlast weiter zu senken und damit unsere Kinder und deren Lehrer zu schützen, fordern die Unterzeichner dieser Liste vom Schulträger die Anschaffung und Installation von Luftfilteranlagen (bzw. Instandsetzung vorhandener Anlagen für den Zweck der Coronavirusfilterung) oder Luftbefeuchtern für alle Klassenzimmer der Schulen in Trägerschaft der Stadt Waltershausen. Damit würde der Schulträger neben den geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen seinen Teil zur Bekämpfung der Pandemie beitragen und die Wahrscheinlichkeit einer Quarantäne deutlich reduzieren.

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