Luftsport - Zurücknahme der im Luftfahrthandbuch AIP AIC VFR 04/16 festgelegten Beschränkung bei Kunstflügen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2.166 Ondersteunend 2.166 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

2.166 Ondersteunend 2.166 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das AIP AIC VFR 04/16, das am 09. Juni 2016 von der DFS veröffentlicht wurde, zurückgenommen wird.

Reden

Mit dem AIP AIC VFR 04/16 wurde in Deutschland der Motorkunstflug unangemessen stark eingeschränkt. So sind seither Kunstflüge nur noch zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 Uhr und Sonnenuntergang an Wochentagen, an Wochenenden sogar nur noch zwischen 09:00 und 13:00 Uhr möglich. Als Grundlage dieser Entscheidung wurde ein Urteil eines einzelnen Gerichts (Oberverwaltungsgericht in Koblenz) aus 2014 bezüglich einer einzelnen Klage in Bezug auf die Landeplatzlärmschutzverordnung benannt. Es ist völlig überzogen, ein einzelnes Urteil dazu zu verwenden, im gesamten Bundesgebiet eine Sportart derart einzuschränken. Kunstflugpiloten sind in aller Regel Hobbypiloten denen es zu den genannten Zeiten oft nicht möglich ist, zu trainieren. Deutschland hat eine lange und erfolgreiche Tradition im Kunstflug. Neben den namhaftesten Herstellern und Entwicklern von Kunstflugzeugen weltweit sind zahlreiche Welt- und Europameister deutscher Nationalität.Kunstflug ist darüber hinaus für viele Piloten eine viel genutzte Möglichkeit, ihre Fähigkeiten ein Flugzeug in Grenzzuständen zu beherrschen, zu lernen und zu üben. Dies trägt nachhaltig zur Sicherheit der allgemeinen Luftfahrt in Deutschland bei.Es gilt zu prüfen, ob die DFS überhaupt zuständig ist, oder ob mit einer solchen Allgemeinverfügung Formenmissbrauch betrieben wird.Die Landeplatzlärmschutzverordnung gilt, abgesehen davon, nicht für alle Flugplätze. So steht in § 1 der LLärmschutzV:„Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm an Landeplätzen, auf denen nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im vorausgegangenen Kalenderjahr 15000 oder mehr Flugbewegungen (Starts und Landungen) von Flugzeugen, Motorseglern und Drehflüglern stattgefunden haben, sind Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen und Motorseglern bis zu 9000 kg höchstzulässiger Startmasse untersagt“.Eine sonst übliche Anhörung der Interessenverbände wie DAEC oder AOPA gab es nicht.Mit dieser Anordnung wird mittelfristig nicht nur einem Teil des Flugsports, der in Deutschland eine sehr lange Tradition hat, der Garaus gemacht. Es wird darüberhinaus die Sicherheit und Fortbildung der Piloten in großem Maße eingeschränkt.Bitte besinnen Sie sich auf über 100 Jahre motorisierte und noch viel ältere Flugtradition in Deutschland. Die Freiheit der allgemeinen Luftfahrt war und ist ein Teil des Motors unserer Wirtschaft und Innvovationsfähigkeit.

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Nieuws

  • Pet 1-18-12-966-034214

    Luftsport


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18. Januar 2018 abschließend beraten
    und beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die im Luftfahrthandbuch AIP AIC VFR 04/16
    festgelegte zeitliche Beschränkung bei Kunstflügen mit motorbetriebenen
    Luftfahrzeugen in von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kontrollierten
    Lufträumen vom 9. Juni 2016 zurückgenommen wird.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 2.166 Mitzeichnungen und 21 Diskussionsbeiträge
    sowie... verder

Nog geen voor argument.

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