Rajon : Gjermania
Vendbanim

Wer eine Immobilie verkauft, zahlt komplett die Maklerprovision - Bestellerprinzip einführen

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
49 Mbështetëse 49 në Gjermania

Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

49 Mbështetëse 49 në Gjermania

Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

  1. Filluar 2019
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages,

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

die Unterzeichnenden bitten Sie, das Bestellerprinzip beim Verkauf von Häusern und Wohnungen einzuführen. Das, was für die Maklerprovision bei der Immobilienvermietung gilt, muss auch für den Immobilienerwerb gelten. Wer den Makler beim Immobilienverkauf bestellt, sollte auch die Kosten vollständig dafür komplett übernehmen.

arsye

NUR DER IMMOBILIENVERKÄUFER IST AM MAKLER INTERESSIERT

Interessente an einer Immobilie, die zukünftig selbst genutzt werden sollte, insbesondere junge Familien mit Kindern, stehen vor einem großen Problem. Sie würden gerne eine Immobilie ohne Maklerprovision kaufen - doch diese sind kaum vorhanden. Tatsache ist, dass der Käufer selbst durch den Makler zeitlich keineswegs entlastet wird und den Makler als Vermittler nicht benötigt. In diesem Fall wäre der Verkäufer der Ansprechpartner und würde den Aufwand übernehmen, der mit einem Immobilienverkauf einhergeht. Die Käufer fragen sich zu Recht, warum die Eigentümer ihre Immobilie nicht selbst verkaufen. Die Gründe können dafür vielfältig sein: manche scheuen sich vor dem zeitlichen Aufwand, andere trauen sich trotz kostenloser Bewertungsmöglichkeit ihrer Immobilie seitens von Banken zu Unrecht nicht, ihre Immobilie selbst zu verkaufen und wieder andere geben diese Aufgabe aufgrund der eigenen Entfernung an einen Makler ab.

MAKLERPROVISIONEN SIND ÜBERHÖHT

Im europäischen Vergleich sind die Maklerkosten in Deutschland zu hoch. Je nach Bundesland bekommt der Makler 5,95 % - 7,15 % des Verkaufspreises einer Immobilie. Bei einer Immobilie im Wert von 400 000 € entspricht dies 23.800 € bzw. 28.560 €. Bei den überdimensional steigenden Preisen für Eigentum in den letzten Jahren ist die Provision allerdings nicht prozentual gesunken. Das bedeutet, dass Immobilienmakler für den gleichen Aufwand immer mehr Geldleistung bekommen.

PRINZIP DER GERECHTIGKEIT

Immobilienverkauf bzw. -kauf ist für beide Parteien mit Zeitaufwand und Energie verbunden. Nur kann es nicht sein, dass der Verkäufer seinen persönlichen Aufwand an einen Makler abgibt und die entstandenen Kosten Verkäufer und Käufer entweder teilen oder sogar vom Käufer komplett übernommen werden müssen.

BEGEGNUNG AUF AUGENHÖHE IST ZU WÜNSCHEN

Dadurch, dass Kaufinteressente aufgrund mangelnder privater Immobilienangebote auf Maklerangebote zurückgreifen müssen, liegt es auch nahe, dass an eine Verhandlung über den Verkaufspreis oder die Maklercourtage seitens des Käufers nicht zu denken ist. Durch den aktuellen Stand am Immobilienmarkt sitzt der Makler am längeren Hebel und kann das gewünschte Immobilienobjekt auch an weniger diskussionsfreudige Käufer abgeben, um daraus mehr Profit zu schlagen.

DAS RISIKO DER HÖHEREN NEBENKOSTEN IST VERHÄLTNISMÄßIG GERING

Der IVD weist in seiner Petition zu Recht daraufhin, dass nach der Einführung des Bestellerprinzips die Verkäufer, die einen Makler beauftragen, versuchen würden, die für sie entstandene Kosten für den Makler auf den Immobilienpreis aufzuschlagen. Durch die ungerecht aufgeschlagene Preisdifferenz würden für den Käufer höhere Nebenkosten durch Grunderwerbssteuer (3,5 % - 6 %) und Notarkosten/ Grundbucheintrag (2 %) entstehen, da sich diese Kosten auf den Gesamtpreis einer Immobilie beziehen. Doch ist es zu erwarten, dass die Verkäufer es nicht immer schaffen werden, die versteckten Maklerkosten auf den Preis aufzuschlagen.

BERUFSFREIHEIT BLEIBT

Der Maklerverband befürchtet, dass Maklern durch die Einführung des Bestellerprinzips lukrative Provisionen entgehen werden, weshalb er mit Berufsfreiheit argumentiert. Es ist davon auszugehen, dass Beruf des Maklers durch eine gerechte Zuteilung des Kostenträgers nicht grundsätzlich gefährdet ist.

DER KÄUFER HAT BEI ANWENDUNG DES BESTELLERPRINZIPS DIE GLEICHEN RECHTE WIE JETZT

Weiterhin argumentiert der IVD damit, dass der Käufer schutzlos bleiben würde, wenn der Makler nur noch vom Verkäufer bezahlt wird. Dieses Argument ist jedoch haltlos. Wer eine Immobilie verkauft, muss Fragen des Käufers beantworten und alle Aufgaben wahrnehmen, die damit verbunden sind. Entweder übernimmt diesen Part der Verkäufer oder er beauftragt einen Makler dafür.

BITTE

Sehr geehrte Abgeordnete, wir bitten Sie deshalb dringend, für einen Ausgleich der Rechte zwischen Verkäufer und Käufer im Hinblick auf Maklerprovision zu sorgen und das Bestellerprinzip bei Immobilienverkauf einzuführen. Wir bitten Sie weiterhin, die Option der versteckten Weitergabe der Maklerkosten an den Immobilienkäufer auszuschließen. Dadurch ermöglichen Sie es, dass junge Menschen, insbesondere Familien beim Immobilienkauf finanziell entlastet werden.

Über eine Senkung der Grunderwerbssteuer würden wir uns ebenfalls freuen – damit Eigentum bezahlbar wird und nicht zum Luxusgut verkommt.

Vielen Dank für Ih Verständnis und Unterstützung!

Die Unterzeichner

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lajm

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