Regione: Germania

Markenrecht - Kein Markenschutz für allgemein beschreibende Wörter

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
655 Supporto 655 in Germania

La petizione è stata respinta

655 Supporto 655 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Allgemeinwörter wie "Weltuntergang" oder "Hexenfeuer" nicht markenrechtlich geschützt werden dürfen.

Motivazioni:

Der aktuelle Hintergrund dieser Petition ist, dass sich ein Gastronom aus Hof den Begriff "Weltuntergang" bzw. "Weltuntergangsparty " markenrechtlich hat schützen lassen und nun Vereine, Diskotheken und Restaurants abmahnt die unter den oben genannten Begriffen eine öffentliche Feier begangen haben. Abstrakte Begriffe wie Weltuntergang, Sonnenwende, Hexenfeuer sind keine Marken die sich nach dem Patentrecht schützen lassen dürfen. Es muss darauf hingewirkt werden, dass kleine Vereine ohne Bedenken Feiern zum Allgemeinnutzen ausrichten dürfen und keine Bedenken haben müssen das abstrakte Wörter wie "Weltuntergang", "Sonnenwendfeuer" oder ähnliches marken- bzw. patentrechtlich geschützt sind. Es überwiegt das Allgemeininteresse an solchen Wörtern und sie dürfen nicht Gegenstand von findigen Geschäftsleuten werden, die hinterher ein Abmahngeschäft daraus machen.

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Novità

  • Pet 4-17-07-423-046177Markenrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass Allgemeinwörter wie "Weltuntergang" oder "Hexenfeuer"
    nicht markenrechtlich geschützt werden dürfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in der Vergangenheit habe
    sich ein Gastronom aus Hof die Wortmarke „Weltuntergang“ schützen lassen, der
    nun Vereine, Diskotheken und Restaurants abmahne, die unter diesem Begriff
    öffentliche Feiern veranstalteten. Insbesondere kleine Vereine sollten jedoch ohne
    Bedenken Feiern zum Allgemeinnutzen ausrichten dürfen. Um zu verhindern, dass
    abstrakte... avanti

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