Medien - Bekanntgabe von Bildern und Namen von Terroristen in den Medien nach 3 Monaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bekanntgabe von Bildern und Namen von Terroristen in den Medien um 3 Monate verzögert wird, wenn kein begründetes Interesse daran besteht, sie umgehend zu veröffentlichen.

Begründung

Ein wesentlicher Aspekt für die Tat extremer Terroristen ist ihre persönliche Öffentlichkeitsdarstellung.Das gilt insbesondere für die ersten Tage und Wochen nach der Tat.Es sollte daher eingegrenzt werden, dass der Name und das Foto der Terroristen nicht öffentlich aufgezeigt werden dürfen, solange dies nicht der Verfolgung und der Verhaftung der jeweiligen Person dient und von der Polizei angeregt wird. Ansonsten sollte nur von "dem Terroristen" ohne Bild und Namen berichtet werden.Da die Pressefreiheit grundsätzlich gegeben bleiben muss, sollte diese Beschränkung nur temporär gelten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-04-226-037939 Medien

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bekanntgabe von Bildern und Namen von
    Terroristen in den Medien um drei Monate verzögert wird, wenn kein begründetes
    Interesse daran besteht, sie umgehend zu veröffentlichen.

    Zur Begründung führt der Petent aus, dass die Darstellung von Terroristen in den
    Medien nach Attentaten eine Motivation für deren Begehung sei. Daher solle auf die
    Darstellung verzichtet werden, es sei denn, sie ist für die Strafverfolgung erforderlich.
    Die Regelung, mit der die verzögerte Bekanntgabe vorgeschrieben... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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