Reģions: Saksija
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Izglītība

Mehr Flexibilität bei der Drittmittelfinanzierung des Bundes notwendig

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Bundestagsabgeordnete aus Dresden + Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

An Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, SMWK Andreas G. Lämmel, CDU/CSU, MdB Katja Kipping, Die Linke, MdB Arnold Vaatz, CDU/CSU, MdB Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen, MdB

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das "Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes" ist im März 2016 in Kraft getreten. Es zielt vor allem darauf ab, unsachgemäße Kurzbefristungen im Wissenschaftsbetrieb zu unterbinden. Arbeitsverträge von nichtwissenschaftlichem Personal können nicht mehr auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes wegen Drittmittelfinanzierung befristet werden. Substantielle Gründe für den Mangel an Planbarkeit der Beschäftigungsperspektiven an Hochschulen wurden mit dem Gesetz aber nicht behoben. Diese liegen weniger am Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sondern an den finanziellen Rahmenbedingungen, genauer gesagt am enorm gewachsenen Anteil der Drittmittelfinanzierung. An der TU Dresden sind Tausende wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen befristet auf Drittmittelbasis beschäftigt. Für das nichtwissenschaftliche Personal führen die FAQs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Gesetz Folgendes aus: „Allerdings sollte eine Hochschule oder Forschungseinrichtung auch aus Effizienzgründen ein eigenes Interesse daran haben, Dauerpersonal einzusetzen, wenn eine Aufgabe regelmäßig anfällt... Das gilt auch dann, wenn diese regelmäßig anfallenden Aufgaben in verschiedenen Projekten finanziert werden. Wenn beispielsweise bestimmte Laborarbeiten in verschiedenen Projekten, vielleicht auch verschiedener Professoren, immer wieder anfallen, dann kann die Hochschule oder Forschungseinrichtung die dafür nötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral auf Dauer einstellen, auch wenn sie projektfinanziert sind.“

Der größte Drittmittelgeber der Hochschulen ist der Bund. Die Förderrichtlinien des BMBFs und anderer Ministerien schließen i.d.R. jedoch den Einsatz und die Verrechnung von unbefristet eingestelltem Personal aus Projektfinanzierungen des Bundes aus. Wir denken, dass eine Politik, die Gute Arbeit in Hochschule und Forschung fördern will und weiterhin auf Drittmittel- und Projektfinanzierung setzt, wenigstens hier eine Änderung vornehmen sollte. Eine verantwortungsgerechte Personalplanung und ein adäquates Personalmanagement der Hochschulen ist nur möglich, wenn sie auch die Möglichkeit erhalten, die Kosten für das in den Projekten eingesetzte unbefristet beschäftigte Personal über Projektmittel des Bundes zu verrechnen. Damit entsteht auch keine Gefahr der Doppelfinanzierung. Wir halten die Änderung der entsprechenden Richtlinien für dringend geboten und fordern Sie auf, sich dafür einzusetzen.

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