Région: Allemagne

Mehr Gerechtigkeit für Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen

Pétitionnaire
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Soutien 8 en Allemagne

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  1. Lancé 2021
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Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

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Mit der Petition wird mehr Gerechtigkeit am Markt gefordert, so dass 1. Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen im Handelsregister als Geschäftsführerin und Gesellschafterin kenntlich gemacht werden oder alternativ die Bezeichnungen in eine geschlechtsunabhängige Tätigkeitsbezeichnung umgewandelt werden, z. B. geschäftsführend und besitzend, und2. eine eindeutige Identifizierung von Gesellschafterinnen möglich gemacht wird.

Raison

zu 1.Im Grundgesetz ist die Gleichberechtigung als unsere Rechtsbasis verankert. Trotzdem sind wir noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt. Frauen werden häufig diskriminiert, z.B. als Unternehmerin beim Zugang zu Kapital, Investor:innen und Finanzierungen. Eine öffentlich sichtbare Bestätigung und Würdigung und Wertschätzung von Frauen in ihren Rollen durch die Bezeichnungen Geschäftsführerin und Gesellschafterin wird helfen die öffentliche Akzeptanz von Frauen als gleichberechtigt wirtschaftlich Tätige und die Wirtschaft gestaltende Menschen zu sehen und zu akzeptieren. Geschäftsführer ist keine geschlechtsunabhängige Bezeichnung. zu 2. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Gesellschafters oder der Gesellschafterin ermöglicht Identitätsdiebstahl und Missbrauchsmöglichkeiten sowie gefährliche Skaleneffekte dafür durch das Internet. Ausserdem passieren Notaren häufiger Fehler in Schreibweisen der Namen. Daher sollte bei Gericht und nicht beim Notar eine Identitätskontrolle angesiedelt werden, um die Identität eindeutig 100 prozentig bestimmbar zu machen und nachweisbar zu halten. Das wäre auch gleichzeitig eine Geldwäscheprävention. Der Gesetzgeber möge sich hier zum Schutze des Eigentums und Schutz vor den genannten Missbrauchsmöglichkeiten ein neues Verfahren zur Identitätskontrolle von Gesellschaftern beschließen.

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