Kraj : Německo
Hospodářství

Mehr Rechte für Arbeit auf Abruf

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13 13 v Německo

Navrhovatel nepodal petici.

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Navrhovatel nepodal petici.

  1. Zahájena 2018
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Neúspěšný

Änderung des § 12 Arbeit auf Abruf

Derzeit arbeiten mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf. Aufgrund des zunehmenden Bedürfnisses nach Arbeitszeitflexibilisierung ist zu erwarten, dass diese Zahl zukünftig noch weiter steigen wird. Aus diesem Grund will ich mit dieser Petition Unterschriften für mehr Rechte sammeln.

Die Arbeit auf Abruf unterliegt jedoch bestimmten Regelungen. So ist zunächst eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festzulegen (§ 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG). Wird eine bestimmte Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt nach aktueller Rechtslage Folgendes:

Bei fehlender Festlegung einer bestimmten Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden. Bei fehlender Festlegung einer bestimmten Dauer der täglichen Arbeitszeit hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Sofern arbeitsvertraglich vereinbart, kann der Arbeitgeber zudem von der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit abweichen. Allerdings darf nach der Rechtsprechung des BAG die vom Arbeitgeber abrufbare über die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht mehr als 25% der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit betragen. Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit beträgt das Volumen 20% der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit. Bei einer festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit von bspw. 20 Stunden hat demnach der Arbeitgeber einen Spielraum von 16 bis 25 Stunden in der Woche. Haben die Arbeitsvertragsparteien die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt, so steht dem Arbeitgeber ein Spielraum von 8 bis 12,5 Stunden in der Woche zu, da dann die gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden gilt.

Weiter hat der Arbeitgeber die Mindestankündigungsfrist von vier Tagen einzuhalten (§ 12 Abs. 2 TzBfG). Er muss daher den Arbeitnehmer über die Lage seiner Arbeitszeit vier Tage im Voraus unterrichten.

Zudem hat der Arbeitgeber im Krankheitsfall dem Arbeitnehmer die Vergütung für die arbeitsvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit zu zahlen. Ist keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, so gilt die gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden. Diese ist dann Grundlage zur Berechnung der Vergütung.

An Feiertagen schuldet der Arbeitgeber nur dann Vergütung, wenn der Arbeitnehmer beweisen kann, dass er an diesem Tag zur Arbeit herangezogen worden wäre.

Odůvodnění

Geplante Änderungen

Für den Fall, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, soll nun die aktuell gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit von 10 auf 25 Stunden erhöht werden. Fehlt also eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit, soll zukünftig eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden gelten.

Schließlich soll im Krankheitsfall und an Feiertagen für die Bemessung der Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruch nicht mehr wie aktuell die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, sondern der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate Grundlage für die Bemessung sein. Im Einzelfall kann daher der Durchschnittsverdienst die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit übersteigen, wenn tatsächlich mehr gearbeitet wurde.

Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass Minijobs zu Altersarmut,Lohndumping und einer Entrechtung der Arbeitnehmer führten. Arbeitgeber teilten reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs in mehrere Minijobs auf,um Arbeitnehmerrechte auszuhebeln. Daher fordern wir mit dieser Petition eine Gesetzliche änderung die auf Rechtswegen denn Arbeitgeber verpflichtet nach 24 Monaten denn Angestellten von Minijob zu einer Festeinstellung mit regulären Gehalt einzustellen.

Geringverdiener auf 450 Euro Basis die Arbeit auf Abruf tätig sind erhalten voll Lohn (450 Euro Jeden Monat) egal ob sie durch Mangel von Arbeitsleistungen weniger Stunden als geplant Arbeiten dieser Fall tritt aber nur ein sollte der Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung haben so werden diese Stunden als volle Arbeitsstunden verrechnet.1)Weil Vollzeitbeschäftigte durch Lohnerhöhungen und Selbstständige durch höhere Einkünfte mehr Geld zur Verfügung haben, sollten auch Minijobler mehr verdienen dürfen. 2)Die Verdienstgrenze von 400,-Euro besteht schon seit vielen Jahren und sollte wegen der Inflation erhöht werden. 3)Minijobler müssen oft zeitlich flexibel arbeiten. Deshlab verdienen sie in manchen Monaten weniger als 400,.Euro und wenn es Monate gibt, in denen ein bisschen mehr als 400,-Euro verdient werden kann, geht das nur in begrenztem Umfang. Dieser begrenzter Umfang soll mit der Petition zusätzlich aufgehoben werden und jede Überstunde die man Leistet auch voll ausgezahlt werden desweiteren sollen Minijober da sie auf 450 Euro Basis Arbeiten einen Ausgleich erhalten welcher als Urlaubsgeld auch vergütet wird. Dazu müssen auch die Grenzen für den Zuverdienst bei dem Bezug von Renten, als auch die für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für die Steuerfreiheit beim Ausüben von Minijobs von derzeit 450 € auf dann 600 € angehoben werden.Es darf nicht sein, dass ein Arbeitnehmer mehr Mitarbeiter einstellen muss und dadurch nicht mehr Wettbewerbsfähig ist, oder ein Arbeitnehmer die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr ausführen kann, weil die Erhöhung vom Mindestlohn dazu führt, dass der Arbeitnehmer dann einen zu hohen oder nicht mehr steuerfreien bzw. bei Rentenbezug nicht mehr anrechnungsfreien Stundenlohn bekäme oder deshalb dieselbe Arbeit plötzlich schlechter vergütet wird. Zusätzlich Sollten Minijober Staatliche Unterstützung in bereich Rentenabsicherung erhalten.

Děkujeme za vaši podporu

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zprávy

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