Region: Meißen
Miljø

Meißen braucht Grün – STOPPT sinnlose Baumfällungen

Petitionen behandles
Oberbürgermeister Olaf Raschke sowie Stadtrat und Verwaltung der Stadt Meißen
963 Støttende 714 i Meißen

Samlingen er afsluttet

963 Støttende 714 i Meißen

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Die Theaterlinden sind zum Sinnbild von Missständen in Meißen geworden, da sie unser aller Unzufriedenheitsauslöser enthalten: mangelnde Wertschätzung von Spenden für das Allgemeinwohl, mangelnde Pflege bis hin zur Verwahrlosung, achtloses Fällen von Bäumen, das Nichtbeachten regionaltypischer Biotope und das Ignorieren von Bürgermeinungen. Die Unterzeichner ersuchen mit dieser Petition Oberbürgermeister Olaf Raschke sowie Stadtrat und Verwaltung der Stadt Meißen: 1. Um Wertschätzung unseres natürlichen Umfeldes und der aus Spendenmitteln und bürgerlichem Engagement errichteten Naherholungsattraktionen Trimm-Dich-Pfad und Nordic-Walking-Pfad.
2. Das Fällen gesunder und erhaltbarer Bäume zu stoppen und bei nachweislich nicht vermeidbarer Baumfällungen Ersatzpflanzungen von mindestens 5 gleichwertigen Jungbäumen vorzunehmen. 3. Die Pflege von neugepflanzten Bäumen bis zu deren Etablierung sicherzustellen. 4. Bei der städtischen Planung Flächen für großwachsende, heimische Bäume vorzusehen und bewusst für ein verbessertes Stadtklima einzusetzen. 5. Ein öffentlich zugängliches Baumkataster der Stadt Meißen anzulegen, da es die einzig nachvollziehbare Dokumentation zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Rahmen der Verkehrssicherheit des öffentlichen Baumbestandes ist.

Begrundelse

Einhergehend mit dem sachsenweiten Erlass des Baum-ab-Gesetzes(1) sah sich die Stadt Meißen veranlasst die Baumsatzung unserer Stadt zu ändern. Mit der Satzung vom 14.02.2012 ist faktisch kein Baum in Meißen geschützt. In Meißen wurden in den vergangenen Jahren viele große alte Bäume ohne stichhaltige Gründe gefällt (Weiden am Elbufer, Linden in der Marienhofstraße, Silberpappel an der Loge und viele mehr). Als Begründung der Fällaktionen vorgebrachte Sicherheitsprobleme und Baumkrankheiten stellten sich im Nachhinein als weitgehend unbegründet heraus. So entsteht der Eindruck, dass Bäume, insbesondere große und alte Bäume von der Stadtverwaltung ausschließlich als Sicherheitsrisiko und Kostenfaktor angesehen werden. Hier verweisen wir auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom 4. März 2004(2). Dem entspricht auch die Neupflanzungspolitik, welche in der Regel auf kleinkronige Arten setzt oder den Lebensraum der Bäume von vornherein so beschränkt (betonierte Pflanzgruben), dass mit einem normalen, gesunden Wachstum nicht gerechnet werden kann. Damit wird eine nachhaltige ökologische Stadtentwicklung kurzfristigen ökonomischen Vorteilen geopfert. Denn eigentlich gehört es zur Allgemeinbildung, dass Bäume einen wesentlichen Anteil an der Bildung des lokalen (und globalen) Klimas haben: Sie produzieren Sauerstoff, filtern Staub, spenden Schatten, speichern Wasser, verhindern Erosionen… Sie können bei der zunehmenden Erderwärmung zu einem wichtigen Faktor der Frischluftproduktion und Abmilderung von klimatischen Extremen werden. Städte wie Dresden und Jena arbeiten bereits an Strategien, wie sie sich diesen Faktor zunutze machen können. Darüber hinaus sind Bäume aber auch Teil unserer Lebensqualität weil sie Räume schaffen in denen man gern verweilt, weil sie uns mit der Vergangenheit, der Zukunft und mit unserer natürlichen Umwelt verbinden. Für die offensichtliche Missachtung des Wertes großer Bäume steht als jüngstes Beispiel die geplante und vom Stadtrat beschlossene Fällung der Theaterlinden. Informativ hierzu folgender Beitrag im Meißen TV http://www.meissen-fernsehen.de/mediathek/7379/Denn_Linden_luegen_nicht.html Die Petenten wollen diese Entwicklung stoppen, damit Meißen wieder eine lebenswerte und grüne Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität wird, an Attraktivität und Wohlfühlfaktor für seine Bürger und Besucher gewinnt. Meißen, 07.09.2016 Aktionsbündnis Grünes Meißen (1), Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts vom 23. September 2010 (SächsGVBl. vom 18.01.2010, S. 270) (2) Az.: III ZR 225/03 (“Pappel-Urteil“), Auszug aus dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Karlsruhe vom 21.01. 1965.

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Wenn die Grünen gegen Baumfällungen sind bin ich dafür, weil ich mich nicht vor den Karren dieser Faschisten spannen lasse.

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