Meldewesen - Änderung des Vornamens ohne wichtigen Grund

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
219 Unterstützende 219 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

219 Unterstützende 219 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge beschließen, das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" - NamÄndG - vom 5.1.1938 und die zugehörige Verwaltungsvorschrift vom 11.8.1980 dahingehend zu ändern, dass bei Nichtgefallen eine Änderung des Vornamens (nicht aber des Familiennamens!) ohne "wichtigen Grund" möglich ist, oder dass zumindest ein weiterer Vorname ohne Vorliegen eines "wichtigen Grundes" hinzugefügt werden darf.

Begründung

Das NamÄndG stellt das Interesse der Öffentlichkeit, den Vornamen weiterzuführen, über das Interesse des Einzelnen, diesen ohne "wichtigen Grund" zu ändern. Von Fremden wird man zunächst mit dem Nachnamen angesprochen, erst im privaten Umgang bzw. persönlichen Umfeld erfolgt die Anrede mit dem Vornamen. Der Vorname stellt daher in wesentlich höherem Maße als der Nachname etwas Persönliches dar. Er macht den Einzelnen innerhalb der Familie zum Individuum. Wenn man seinen Vornamen nicht mag, sich nicht mit ihm identifizieren kann, schlechte Erinnerungen wie Hänseleien mit ihm verbindet oder auch die Bedeutung des Namens stört, ist das ein nicht unerheblicher Leidensdruck. Dieser erfordert zwar keine psychologische Behandlung (was die Möglichkeit eines Gutachtens ausschließt), kann aber durchaus als deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität gesehen werden, da man täglich mit dem ungeliebten Namen konfrontiert wird. In Deutschland gilt, dass der Vorname nicht zur freien Verfügung steht - bei der Geburt steht er den Eltern durchaus zur freien Verfügung, und nur deshalb den Eltern, weil das Kind noch keine eigene Entscheidung treffen kann. Diese wird ihm später durch das Gesetz verweigert! Es werden die kuriosesten Vornamen genehmigt ("Pepsi-Carola"), mit denen die Betroffenen dann leben müssen. Außerdem werden heute gewisse Vornamen mit gewissen gesellschaftlichen Schichten gleichgesetzt, was für die Betroffenen zu Vorurteilen führt. Aus all diesen Gründen muss der Einzelne seinen Vornamen auch ohne "wichtigen Grund" ändern dürfen. Der Vorname ist eines der persönlichsten Dinge, die es gibt, und in einem freiheitlich demokratischen Land wie Deutschland darf man nicht gesetzlich dazu verdammt werden, hierbei mit einer Entscheidung leben zu müssen, die andere für einen getroffen haben. Das ist eine Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gefahr einer Nichtidentifizierung der Person bestünde nicht, da der neue Name amtlich dokumentiert wäre.Wenigstens ein Hinzufügen eines weiteren Vornamens sollte erlaubt sein - dies wäre keine wirkliche Änderung des ursprünglichen Namens, lediglich eine Erweiterung, die amtlich festgehalten wird. Einerseits wäre das Interesse der Öffentlichkeit an der Kontinuität des Namens gewahrt und eine Nichtidentifizierung der Person ausgeschlossen. Andererseits würde es zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität des Einzelnen führen, da man legal einen weiteren Vornamen führen könnte, der einem gefällt. Laut NamÄndG soll eine Namensänderung "Ausnahmecharakter" haben, dies ist nicht der Fall - bei Heirat ändern die meisten Menschen den Namen.In vielen unserer europäischen Nachbarländer (z.B. Österreich, Dänemark) ist eine Namensänderung möglich. Ein modernes Land wie Deutschland darf nicht unbeugsam an einem veralteten Gesetz aus dem Jahre 1938 festhalten, das sogar noch von den Nationalsozialisten stammt. Eine Liberalisierung ist hier dringend nötig.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-211-056811

    Personenstandswesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine Änderung des Vornamens oder
    zumindest die Hinzufügung eines weiteren Vornamens ohne Vorliegen eines
    wichtigen Grundes möglich ist.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass sowohl die
    tägliche Konfrontation als auch die fehlende Identifikation mit dem ungeliebten
    Vornamen einen erheblichen Leidensdruck auf die betroffenen Personen ausübe.
    Dadurch würde... weiter

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