Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Daten aus dem Einwohnermelderegister nicht mehr länger ohne schriftliche Zustimmung des Dateninhabers an Dritte weitergegeben werden darf, es sei denn, dass der Dateninhaber ein gesuchter Straftäter ist. Somit dürfen nur die Behörden Zugriff erhalten.
Perustelut
Das Einwohnermelderegister und die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es nicht nur, einfach mal so eine Auskunft zu erhalten, sondern auch, dass u. a. zufällig die personenbezogenen Daten für haltlose Forschungsprojekte benutzt werden.Es kann nicht sein, dass so etwas uneingeschränkt möglich ist und deshalb fordere ich eine sehr strenge Regulierung für die Daten im Einwohnermelderegister; nämlich keine Auskunft mehr an Dritte, die nicht eine Behörde darstellen, um eine Straftäterverfolgung ermöglichen zu können.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.5.2019Pet 1-19-06-210-006985 Meldewesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Daten aus dem Einwohnermelderegister nicht
mehr länger ohne schriftliche Zustimmung des Dateninhabers an Privatpersonen
weitergegeben werden dürfen, es sei denn, dass der Dateninhaber ein gesuchter
Straftäter ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es
Privatpersonen nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei, Auskunft über
personenbezogene Daten aus dem Einwohnermelderegister zu erhalten, die dann
u. a. für Forschungsprojekte benutzt würden. Es... enemmän
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