Meldewesen - Keine Einführung eines dritten Geschlechts/ersatzlose Abschaffung des Geschlechts als Rechtsinstitut

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8.11.2017 kein drittes Geschlecht eingeführt wird, sondern das Geschlecht als Rechtsinstitut ersatzlos abgeschafft wird. Dies wäre die bessere Lösung als ein drittes Geschlecht einzuführen, da die Einführung eines dritten Geschlechts zu neuen Streitfragen und Klagen führen würde, während eine Abschaffung des Geschlechts allen Menschen zugute käme.

Begründung

Nach Urteil des BVerfG vom 8.11.17, dass bei unklaren Geschlecht neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht eingeführt werden muss bzw. das Geschlecht abgeschafft werden kann, wäre die Abschaffung besser, anderes würde zu neuen Streitfragen führen.Auch würde das dritte Geschlecht nur für Geburten nach Einführung und nicht rückwirkend gelten. Auch gibt es Personen, welchen das dritte Geschlecht eingetragen wird und welche sich dadurch diskriminiert fühlen und männlich oder weiblich sein wollen. Auch bleibt für Personen des dritten Geschlechts die Wehrpflicht ungeregelt. Auch würde die Einführung des dritten Geschlechts eine Änderung des TsG erfordern da bei TsG-Anträgen dieses beantragt wird statt die derzeitigen Regelungen zu beantragen. Auch würden bereits TsG-Geänderte das dritte Geschlecht anstatt das Gegengeschlecht begehren. Andererseits müßte es im TsG bei Einführung des dritten Geschlechts aber auch dahingehende Änderungen geben dass Personen welche dem dritten Geschlecht angehören eine Änderung gemäß TsG beantragen können. Das TsG müßte nach Einführung des dritten Geschlechts lauten: „Fühlt sich eine Person einem anderen als dem im Geburtsregister eingetragenen Geschlecht zugehörig...“. Dazu müssen beide andere Optionen beantragt werden können, der Vorname gar nicht berücksichtigt. Bezüglich Ehen dürfte ein drittes Geschlechts unproblematisch sein, da dies bereits seit 1.10.17 neu geregelt ist, was auch Streitfragen bezüglich des TsG gelöst hat. Eine Abschaffung des Geschlechts würde die Probleme lösen. Jeder Mensch könnte seine Erscheinung frei gestalten, ohne angesprochen oder diskriminiert zu werden, weil die Erscheinung einer Person für sein Geschlecht untypisch sei. Da schon heute niemand wegen des Geschlechts anders behandelt oder diskriminiert werden darf gibt es keine Gründe am Geschlecht festzuhalten. Für die Wehrpflicht ist dies nicht nötig da es bei der Einberufung welche derzeit ausgesetzt ist viele Möglichkeiten gibt diese zu umgehen, auch über das TsG welches seit 2011 offen ist, unabhängig davon ob sich eine Person transsexuell fühlt oder nicht, denn transsexuelles Empfinden läßt sich leicht vortäuschen. Bei einer Abschaffung des Geschlechts könnte das TsG abgeschafft werden und es brauchte kein Nachfolgegesetz zu geben womit die Gerichte entlastet würden. Neu geregelt werden müßte nur das Namensrecht. Es wäre denkbar daß jeder Mensch weibliche, männliche und geschlechtsneutrale Vornamen erhält, und selbst entscheiden kann welche er nutzen möchte, bzw. daß ein Gesetz zur Änderung von Vornamen eingeführt wird welches dies einfach ermöglicht. Nur bei Abschaffung des Geschlechts kann jedem Menschen der sich nicht männlich oder weiblich fühlt und seine Erscheinung nicht entsprechend gestaltet geholfen werden, unabhängig ob das Geschlecht unklar ist oder nicht. Das Recht auf ein geschlechtlich selbstbestimmtes Leben muß jedem Menschen zustehen, und nicht nur denjenigen bei denen dies unklar ist.

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