Meldewesen - Rücknahme des Gesetzes zur Fortschreibung des Meldewesens

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
2.523 Unterstützende 2.523 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.523 Unterstützende 2.523 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7746) -wieder zurückgenommen wird ! Durch dieses Gesetz dürfen die Einwohnermeldeämter Meldedaten an die Industrie weiterverkaufen. Die Widerspruchsmöglichkeit auf dem Formular wurde durch das neue Gesetz vom 27. Juni 2012, ohne die Bevölkerung zu informieren, abgeschafft.

Begründung

Es kann doch nicht sein, dass man als mündiger Bürger, nicht selbst entscheiden darf, ob die Einwohnermeldeämter Meldedaten weiterverkaufen dürfen oder nicht. So wird man als Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt ! In der Beschlussempfehlung (17/10158) auf Seite 7 im Absatz 4 steht zwar "keine Auskunft an Werbefirmen wenn der Bürger der Weitergabe zur Werbung widersprochen hat. Aber der Zusatz in Absatz (4) 2. "Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.?, hebelt die Widerspruchsmöglichkeit komplett aus und jedes Einwohnermeldeamt kann Daten an die Industrie gegen Bezahlung weitergeben !!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-210-039962Meldewesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Rücknahme des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortschreibung
    des Meldewesens (Drucksache 17/7746) erreicht und die Weitergabe von
    Meldedaten ohne Zustimmung des Bürgers verboten werden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2.523 Mitzeichnungen und
    93 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen... weiter

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