Region: Tyskland

Menschenrechte - Ratifizierung des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
291 Støttende 291 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

291 Støttende 291 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das siebente Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 22. November 1984 durch Deutschland ratifiziert wird.

Begrundelse

Das siebente Zusatzprotokoll zur EMRK vom 22. November 1984 gewährleistet verschiedene verfahrensrechtliche Garantien (Verfahrensgarantien bei der Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern, Recht auf Berufung, Recht auf Entschädigung nach Fehlurteil, Verbot der Doppelverfolgung) sowie die Gleichberechtigung von Ehegatten in Bezug auf die Eheschließung, während der Ehe, bei der Auflösung der Ehe sowie in ihren Beziehungen zu ihren Kindern. Dieses Zusatzprotokoll ist 1988 in Kraft getreten und bisher von über 40 Staaten ratifiziert worden, jedoch nicht von Deutschland. Dies sollte jedoch aus meiner Sicht unverzüglich geschehen. Begründung: ? Das Zusatzprotoll enthält sinnvolle Verfahrensgarantien bei der Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern, etwa dass die Betroffenen bei Ausweisung Gründe gegen diese vorbringen können und sich vor der entsprechenden Abschiebungsbehörde vertreten lassen können. Wenn Deutschen im Ausland diese Rechte von anderen Zusatzprotokollstaaten gewährt werden, sollte Deutschland dies auch Ausländerinnen und Ausländerinnen dieser Staaten hier in Deutschland gewähren. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist das einfach nur fair. ? Das Zusatzprotokoll enthält sinnvolle Rechte für das Strafprozessrecht in Deutschland wie das Recht Urteile von höheren Gerichten überprüfen zu lassen oder das Recht auf Entschädigung bei Fehlurteilen. ? Art. 103 Abs. 3 GG sieht im Strafrecht zwar ein Verbot der Doppelbestrafung vor, jedoch kein Verbot der erneuten Strafverfolgung nach rechtskräftiger Verurteilung bzw. rechtskräftigen Freispruch. Dies sieht das Zusatzprotokoll aber ausdrücklich vor. ? Die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Eheangelegenheiten wird durch das Zusatzprotokoll gestärkt. Diese haben laut Art. 5 des Zusatzprotokolls ?untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei der Auflösung der Ehe.? ? Im Falle der Ratifikation können die im Zusatzprotokoll genannten Rechte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geltend gemacht werden. Meiner Ansicht sollte deutschen Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit der direkten Einklagung der Zusatzprotokollrechte nicht verwehrt werden. ? Im Falle der Ratifikation sind meinem Kenntnisstand nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Insofern ist die Ratifizierung sinnvoll, da so die Staatsgewalt ans Recht gebunden wird und nicht willkürlich handeln darf, sondern sich an für alle verbindliche Gesetze halten muss. Aus den genannten Gründen plädiere ich für eine unverzügliche Ratifizierung des 7. EMRK Zusatzprotokolls.

Link til petitionen

Billede med QR-kode

Afrivningsseddel med QR-kode

download (PDF)

Nyheder

  • Pet 3-17-05-104-034158Menschenrechte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Ratifizierung des Zusatzprotokolls Nr. 7 zur Europäischen
    Menschenrechtskonvention (EMRK) erreicht werden.
    Der Petent legt im Einzelnen dar, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, dass das
    Zusatzprotokoll Nr. 7 zur EMRK vom 22. November 1984 immer noch nicht von
    Deutschland ratifiziert worden sei. Das Zusatzprotokoll sei 1988 in Kraft getreten und
    bisher von über 40 Staaten ratifiziert worden, jedoch nicht von der Bundesrepublik
    Deutschland.... mere

Intet PRO-argument endnu.

Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.

Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu