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Mietrecht - Änderung der Regelungen der gesetzlichen Mietpreisbremse

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2018
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Der Deutsche Bundestag möge folgende Änderungen im Bundesrecht beschließen: Die Mietpreisbremse wird entfristet. Die Ausnahme wird abgeschafft, wonach Vermieter höhere Mieten als die Mietpreisbremse zulässt, auch weiterhin erheben dürfen, falls diese vor Einführung des Gesetzes bereits gezahlt wurden. Umfassend modernisierte Wohnungen werden nicht länger von der Mietpreisbremse verschont.

Selgitus

Es gibt Wohngebiete, in denen können die Mieten relativ einfach aus dem Einkommen bestritten werden, und es gibt Wohngebiete, insbesondere in Großstädten und Stadtstaaten, in denen jahrzehntelang in den Wohnungen lebende Mieter von bisher nicht gekannten Mietsteigerungen betroffen sind, die sie aus den Wohnungen, Kiezen und Städten vertreiben. Rentnerinnen und Rentner sind besonders betroffen, weil sie nicht mehr so mobil und an neue Gegenden anpassungsfähig sind. Auch Eltern mit (Klein-)Kindern sind besonders betroffen. Überdies kann es auch nicht Ziel sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr von ihrem Nettolohn aufwenden müssen, als sie an Gehaltssteigerungen durchsetzen können. Ein Lösungsansatz, von mehreren, ist die Mietpreisbremse. Diese weist Optimierungsbedarf auf, dem mit der vorliegenden Petition nachgekommen werden soll.

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