Región: Alemania

Mietrecht - Änderung des § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6.766 Apoyo 6.766 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden, mit dem Ziel, dass alle Bestandsmieten einer Gemeinde in die Berechnung der Mieten einbezogen werden (Erweiterung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht).

Razones.

1974 wurde der Mietspiegel eingeführt. Er diente dem Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern – alle Mietverträge wurden mit einbezogen. Inzwischen bildet der Mietspiegel nur noch die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ab, also nur einen Teil der Mieten, und zwar die teuersten.Dieser Mietspiegel ist dann die Grundlage für die nächste Mieterhöhung und treibt die Preisspirale mit an. Die Bestandsmieten in den Ballungsräumen, Groß- und Mittelstädten, sowie kleinen Universitätsstädten sind mittlerweile so hoch, dass sie für einen immer größeren Teil der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sind. Diese Menschen müssen weit ins Umland ausweichen und pendeln dann zum Arbeitsplatz, oder sie ziehen ganz weg und der Fachkräftemangel in den Städten nimmt weiter zu.Es besteht dringender Handlungsbedarf den Interessensausgleich wieder herzustellen und den Mietmarkt wieder realistisch in seiner Gesamtheit abzubilden!

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