Regija: Njemačka

Mietrecht - Änderung des § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6.766 6.766 u Njemačka

Peticija je zaključena.

6.766 6.766 u Njemačka

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden, mit dem Ziel, dass alle Bestandsmieten einer Gemeinde in die Berechnung der Mieten einbezogen werden (Erweiterung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht).

Obrazloženje

1974 wurde der Mietspiegel eingeführt. Er diente dem Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern – alle Mietverträge wurden mit einbezogen. Inzwischen bildet der Mietspiegel nur noch die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ab, also nur einen Teil der Mieten, und zwar die teuersten.Dieser Mietspiegel ist dann die Grundlage für die nächste Mieterhöhung und treibt die Preisspirale mit an. Die Bestandsmieten in den Ballungsräumen, Groß- und Mittelstädten, sowie kleinen Universitätsstädten sind mittlerweile so hoch, dass sie für einen immer größeren Teil der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sind. Diese Menschen müssen weit ins Umland ausweichen und pendeln dann zum Arbeitsplatz, oder sie ziehen ganz weg und der Fachkräftemangel in den Städten nimmt weiter zu.Es besteht dringender Handlungsbedarf den Interessensausgleich wieder herzustellen und den Mietmarkt wieder realistisch in seiner Gesamtheit abzubilden!

Link na peticiju

Slika s QR kodom

Listić za odvajanje s QR kodom

Preuzimanje (PDF)

Novosti

Još nema argumenata za.

Još nema argumenata protiv.

Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite