Regione: Germania

Mietrecht - Anspruch auf Haltung eines Haustieres

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Supporto 7 in Germania

La petizione è stata respinta

7 Supporto 7 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, einen neuen § 554 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu beschließen, der dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haltung eines Haustieres gewährt.

Motivazioni:

In einer tierlieben Nation wie Deutschland sollte die Haustierhaltung in Mietwohnungen endlich gesetzlich geregelt werden, um auch dem Nichtjuristen die bisherige gefestigte, vor allem auf Billigkeitsgesichtspunkte gestützte Rechtsprechung nahezubringen.Hierzu bietet sich die Einfügung eines § 554 BGB etwa mit folgendem Wortlaut an:§ 554. Haustierhaltung(1) S. 1 Der Vermieter kann die Haltung eines Haustieres, mit Ausnahme von Kleintieren, von seiner Einwilligung abhängig machen. S. 2 Die Einwilligung darf nur versagt werden, wenn der Vermieter hieran ein berechtigtes Interesse hat. S. 3 Als solches ist es insbesondere anzusehen, wennNr. 1 das Tier zu einer gefährlichen Tierart gehörtNr. 2 der Vermieter in der Wohnung des Mieters wohnt und entweder eine Allergie gegen Haare des Tieres oder Angst vor dem Tier hat.S. 4 Die Einwilligung des Vermieters gilt als erteilt, wenn die Verweigerung der Einwilligung nicht vier Wochen nach Anfrage des Mieters diesem schriftlich zugeht.(2) Der Vermieter kann die Einwilligung jederzeit unter den in Absatz 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen widerrufen.(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn der Mieter aus gesundheitlichen oder therapeutischen Gründen zwingend auf das Tier angewiesen ist.Erläuterung:Absatz 1 gibt dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haustierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter kann sich allerdings eine vorherige Zustimmung mietvertraglich zusichern lassen. Diese darf dann allerdings nur unter strengen Voraussetzungen verweigert werden. Absatz 3 stellt klar, dass das Halten von insbesondere Blindenhunden keiner vorherigen Zustimmung bedarf.

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Novità

  • Pet 4-18-07-4011-036717 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dem Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Haltung
    eines Haustieres zu gewähren.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in einer tierlieben Nation wie
    Deutschland die Haltung von Haustieren wünschenswert sei und deshalb gesetzlich
    geregelt werden solle. Eine entsprechende neu in das BGB einzufügende Norm solle
    dabei die dahingehende Rechtsprechung bestätigen. Demnach dürfe der Vermieter
    der Haltung von Haustieren nur dann widersprechen, wenn er daran ein berechtigtes
    Interesse... avanti

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