Mietrecht - Fristlose Kündigung von Wohnraummietverträgen bei Tod oder erfolgter Heimunterbringung einer Mietpartei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Das BGB soll festlegen, dass Wohnraummietverträge fristlos enden, wenn durch Tod oder durch erfolgte Heimunterbringung der Mietpartei die Grundlage für den Mietgebrauch einer Wohnung entfällt.

Begründung

Die genannten Ereignisse liegen meiner Ansicht nach im Sinne höherer Gewalt außerhalb der geschäftsmäßigen Bedingungen, die in einem Mietverhältnis vertraglich zu regeln sind. Es erscheint kaum zu glauben, dass in solchem Falle noch Kündigungsfristen gelten sollen. Diese dienen doch dazu, den Umbruch durch Beendigung/ggf. Wechsel eines Mietverhältnisses für beide Parteien als geschmeidigen Übergang zu gestalten. Ein solcher ist aber in genannten Fällen nicht möglich; der Mieter verlässt das Objekt abrupt, ungeplant, ungewollt, schuldlos. Damit steht der betreffende Wohnraum dem Vermieter auch unmittelbar zur anderweitigen Vermietung zur Verfügung. Einzelheiten bzgl. Fristen für Räumungs- und ggf. Renovierungsarbeiten müssten per Klausel geklärt werden.In aller Regel handelt es sich in besagten Fällen bei der Mietpartei um eine Einzelperson im Rentenalter. Ein häufiges Szenario ist eintretende Pflegebedürftigkeit und kurzfristig notwendig werdende Heimunterbringung. Heimkosten sind beträchtlich und verzehren vielfach die komplette Rente. Wie kann es gerecht sein, dass derjenige auch noch parallel die vorherige Miete weiterzahlen soll? Gerecht für den Vermieter, ja; aus dessen Sicht ist der Mieter willkürlich ausgezogen und natürlich noch in der Pflicht, die Rendite seiner Immobilie aufrecht zu erhalten und ihm den Stress mit Neuvermietung zu entspannen! Das ist doch wohl mit einem gesunden Rechtsempfinden nicht vereinbar!

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4011-046057 Mietrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Wohnraummietverträge fristlos enden sollen,
    wenn durch Tod oder Heimunterbringung der Mietpartei die Grundlage für den
    Mietgebrauch einer Wohnung entfällt.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei den genannten
    Ereignissen höhere Gewalt vorliege, die vertraglich nicht zu regeln seien. Daher
    könnten keine Kündigungsfristen gelten, da diese dazu da seien, einen Umbruch in
    dem Mietverhältnis geschmeidig zu gestalten. In den genannten Fällen sei dies aber
    nicht möglich.... weiter

Noch kein PRO Argument.

des Mieters auf die Straße werfen müssen? Und die Erben dürfen dann nicht mehr selber entscheiden, wann sie die Wohnung räumen wollen und welche Gegenstände des Mieters sie behalten wollen? Die Kündigung durch die Angehörigen scheint mir der beste weg zu sein - zudem beide Seiten auch kürzere Kündigungsfristen vereinbaren können, falls das gewünscht ist.

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