Mietrecht - Herabsetzung der ordentlichen Kündigungsfristen für Mieter auf eine angemessene Frist (Monatsmitte/-ende)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die ordentlichen Kündigungsfristen für Mieter auf eine angemessene Frist zur Monatsmitte und Monatsende herabzusetzen, um der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gerecht zu werden.

Begründung

Durch die Mietrechtsreform wurden die Kündigungsfristen zwar auf 3 Monate für den Mieter begrenzt, was jedoch immer noch, insbesondere in den städtischen Ballungszentren, zu doppelter Miete und ungleicher Interessenlagen führt. Ein Vergleich zwischen den Anforderungen im Angestelltenverhältnis (Kündigungsfrist 4 Wochen bis 2 Jahre, 1 Monate bis 5 Jahre, dann 2 Monate usw.) und der Miete einer Wohnung, stellt die lange und nicht flexible Kündigungsfrist für Wohnraum bis heute ein absolutes Ungleichgewicht dar. Insbesondere in Ballungszentren werden Wohnungen oft mit einer Frist von 1-2 Monaten angeboten, so dass der ausziehende Mieter immer ein bis zwei Monate Miete doppelt zahlt und die Vermieterin auch kein Interesse hat vorzeitig einen Mieter zu finden, da die Miete bis Ende der Kündigungsfrist geschuldet ist. Zudem ist eine Kündigung nur zum Monatsende immer mit einer doppelten Miete verbunden (Abmietung/Neuanmietung), da ein Umzug oft nicht direkt möglich ist. Daher sollten die Kündigungsfristen für die Mieterseite auf 6-8 Wochen begrenzt sowie Kündigungen auch zur Monatsmitte möglich sein, um die Entwicklung am Wohnungsmarkt auch flexibler gestalten zu können. Es ist unwahrscheinlich, dass Vermieter hierdurch einen echten Nachteil erhalten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4011-029399Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die ordentlichen Kündigungsfristen für Mieter auf eine
    angemessene Frist zur Monatsmitte und Monatsende herabzusetzen, um der
    wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gerecht zu werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Kündigungsfristen
    zwar im Zuge der Mietrechtsreform für den Mieter auf drei Monate begrenzt seien, dies
    aber insbesondere in den städtischen Ballungszentren bei einem Wohnungswechsel
    meist zu doppelter Miete und ungleicher Interessenlage führe.... weiter

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